Ein Einfamilienhaus mit Photovoltaik auf dem Dach ist zusehen. im Vordergrund ist ein kleiner Garten.

Das neue Solarspitzengesetz ist da!

Das neue Solarspitzengesetz, das seit dem 25. Februar 2025 gilt, bringt wichtige Änderungen für neue Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.


Wen betrifft das Gesetz?

Das Solarspitzengesetz betrifft NUR Neuanlagen ab 7kWp (Kilowatt-Peak), also keine bestehenden PV-Anlagen.

Was ändert sich?

Das Gesetz gilt seit dem 25. Februar 2025. Dadurch verändert sich die Regelung der Einspeisung von Solarstrom für neue PV-Anlagen:

1. Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung für den überschüssigen Photovcoltaik-Strom für Betreiber*innen mit Smart Meter und Steuerbox.

2. Außerdem müssen neue Solaranlagen ab 7 kWp mit einem Smart Meter (Info siehe unten) und einer Steuerbox ausgestattet werden.

Warum? Der Grund ist die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien, die an sonnigen und windreichen Tagen das Netz überlasten kann. Um dies zu verhindern, können PV-Anlagen in solchen Zeiten gedrosselt werden, sodass weniger Strom ins Netz fließt.

Info: Ein Smart Meter ist ein digitales Messsystem, das die Einspeisung und den Stromverbrauch überwacht und kommunizieren kann. Die Steuerbox regelt die Einspeisung des PV-Stroms ins Netz. Die Installation übernimmt der zuständige Messstellenbetreiber des jeweiligen Netzbetreibers.

Übrigens: Wer sich gegen den Einbau der beiden Geräte entscheidet, muss die Einspeiseleistung auf 60 % der maximalen Leistung der PV-Anlage begrenzen. An sonnigen Tagen kann überschüssiger Strom nicht ins Netz eingespeist oder selbst genutzt werden, was die möglichen Einnahmen reduziert.

Gibt es auch gute Nachrichten?

Ja! Keine Sorge – Ihr Geld ist nicht verloren. Wenn Sie ein Smart Meter und eine Steuerbox installiert haben, erhalten Sie nach den 20 Jahren mit fester Einspeisevergütung eine Nachvergütung für die entgangenen Einnahmen bei negativen Preisen. So stellt die neue Regelung sicher, dass Betreiber*innen von PV-Anlagen langfristig keinen grundlegenden finanziellen Nachteil haben.