Photovoltaikanlagen: Bessere Konditionen für Privathaushalte

Seit 2023 gibt es für die privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen erhebliche Erleichterungen, denn die Bundesregierung möchte den PV-Ausbau auf Dächern und Freilandflächen vorantreiben.


Für Anlagen, in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung, wie sie typisch für Einfamilienhäuser sind, wurden Förderungen erweitert, Steuern abgeschafft und es gelten höhere Vergütungssätze, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Wichtig ist, für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich bis zum 30. November dem zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden.

Neu ist auch, dass erstmalig in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt und ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt jetzt ihren gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen.

Hinzu kommen Fördermöglichkeiten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard, mit denen die Anlage und der Stromspeicher oder die Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Batteriespeicher finanziert werden können. Manche Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern zusätzlich mit Förderprogrammen.

Wichtig ist auch hier, dass der Förderantrag stets vor! dem Beginn einer Maßnahme gestellt wird.

Bei der Einkommensteuer ab 2023 (also für das Jahr 2022) sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt steuerfrei. Das gilt für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern, Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden.

Monika Wilkens, Energieexpertin der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und betont jedoch auch vor diesem Hintergrund: „Für die meisten Verbraucherinnen ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich.

Kostenfreie Beratung im KEK-Beratungszentrum & Veranstaltungen

Fragen zu den Themen Energiesparen, Photovoltaik, Gebäudesanierung, Heizungstechnik sowie E-Mobilität beantwortet die KEK in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum. Beratungstermine können unter www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung oder Tel. 0721/480 880 gebucht werden. Alle aktuellen Veranstaltungen sowie Anmeldemöglichkeiten gibt es unter www.kek-karlsruhe.de/veranstaltungen.

Veranstaltungen bis zur Sommerpause im August:

  • Online-Vortrag „Elektromobilität: Der Weg zum E-Auto“ am Mittwoch, 19. Juli um 15:30 >> Infos und Anmeldung
  • Geführter Spaziergang zu Sanierungsbeispielen in Hohenwettersbach (Schwerpunkt: Wärmepumpen im Altbau) am Donnerstag, 20. Juli um 18 Uhr >> Infos und Anmeldung
  • Seminar „Sie fragen – wir antworten: Welche Auswirkungen hat das neue Heizungsgesetz auf mein Eigenheim?“ am Dienstag, 25. Juli um 16 Uhr im KEK-Beratungszentrum >> Infos und Anmeldung
  • Online-Vortrag „Wärmepumpen optimieren und mit Photovoltaik koppeln“ am Mittwoch, 26. Juli um 17 Uhr >>Infos und Anmeldung
  • Online-Vortrag „Sonnige Aussichten: Einführung in die Nutzung von Balkon-PV“ am Donnerstag, 27. Juli um 15 Uhr >> Infos und Anmeldung
  • Online-Vortrag „Photovoltaik auf dem Eigenheim: Grundlagen“ am Donnerstag, 27. Juli um 16:30 Uhr >> Infos und Anmeldung