Der BW-e-Solar-Gutschein: das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert E-Fahrzeug und Wallboxen in Kombination mit einer PV-Anlage
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf und das Leasen eines E-Pkws (M1), eines E-Nutzfahrzeugs bis 3,5 t (N1) oder E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e), wenn gleichzeitig eine PV-Anlage (neu) betrieben wird. In Verbindung mit der Anschaffung eines E-Fahrzeugs ist zudem die pauschale Förderung einer Wallbox möglich.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind natürliche und juristisches Personen, OHGs sowie Personengesellschaften, die vorwiegend in Baden-Württemberg unterwegs sind und das Fahrzeug dort kaufen oder leasen.
Wie wird gefördert?
Pauschal werden 1000 Euro für die Anschaffung (Kauf oder Leasing) eines der genannten E-Fahrzeuge gefördert, wenn gleichzeitig eine PV-Anlage betrieben ist oder installiert wird. Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist, dass
- das E-Fahrzeug für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen ist. Die maximale Förderung beim Leasing erstreckt sich auf 3 Jahre.
- die PV-Anlage vom Antragssteller betrieben wird bzw. ab Zuwendungsbescheid innerhalb der nächsten 6 Monaten Anlagenbetreiber durch die Installation einer PV-Anlage wird.
- Die Anlage mindestens 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweist.
Für die Anschaffung einer Wallbox in Verbindung mit der Anschaffung des E-Fahrzeugs können zudem pauschal 500 Euro Förderung beantragt werden. Die Wallbox muss dabei aus der PV-Anlage gespeist werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministerium BW und der L-Bank.
Weitere Informationen
Foto: ©Hans Urban