Erstberatung zu nachhaltiger Mobilität im Beratungszentrum
Die KEK bietet Erstberatungen zum Thema Elektromobilität für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe an. Im Fokus steht dabei die unabhängige Beratung zur Nutzung unterschiedlicher E-Fahrzeuge. Die Erstberatung E-Mobilität wird im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltige Mobilität durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg gefördert und ist daher kostenlos.
Erstberatung – Informationen E-Mobilität allgemein
- Überblick über Formen und Relevanz von E-Mobilität
- Übersicht über E-Mobilitätsangebote in Karlsruhe
- Tipps für den individuellen Umstieg
Dauer: etwa 1 Stunde | kostenfrei
Erstberatung – Wahl des E-Pkws (Elektrobasiert oder Plug-In)
- Analyse des aktuellen Mobilitätsbedarfs sowie möglicher Ladeoptionen
- Unterstützung bei der Wahl des passenden E-Fahrzeugs
- Informationen und Beratung zu Kosten und Fördermöglichkeiten
Dauer: etwa 1 Stunde | kostenfrei
Erstberatung – Laden zu Hause
- Erstanalyse Parksituation zu Hause
- Überblick über individuelle Möglichkeiten zu Hause zu laden
- Informationen zu Kosten, Fördermöglichkeiten
- Aufzeigen nächster relevanter Umsetzungsschritte
Dauer: etwa 1 Stunde | kostenfrei
Erstberatung – Umstieg/Einstieg E-Lastenrad
- Analyse der aktuellen Mobilitätssituation
- Überblick über Modelle und Typen von E-Lastenrädern
- Unterstützung bei der Wahl des passenden E-Fahrzeugs
- Informationen und Beratung zu Kosten und Fördermöglichkeiten
Dauer: etwa eine Stunde | kostenfrei
Terminvereinbarung
Die Beratung findet im Beratungszentrum der KEK, online oder telefonisch statt. Termine können Sie direkt online bei Vanessa Herhoffer vereinbaren.
- 0721 – 480 88 250
- herhoffer@kek-karlsruhe.de
Förderung Nachhaltige Mobilität
Übersicht über Fördermöglichkeiten für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur (Stand: Juni 2024)
1. Förderung von Fahrzeugen
E-Lastenräder (Verkehrsministerium Baden-Württemberg)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf von Elektrolastenrad oder Elektroanhänger für Fahrräder für die gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Vereine
- Freiberuflerin/Freiberufler
- gemeinnützige Organisation
- Kommune
Voraussetzung: Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Wie wird gefördert?
25% der Kosten werden übernommen, bei Kauf oder Leasing eines
- Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklasse L1e bis L5e,
- Elektrolastenrad bis 25 km/h für Waren, Material- oder Personentransport
- Elektrolastenanhänger für Fahrräder
maximal 2.500€
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
E-Lastenfahrräder (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Die Förderung im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist am 29. Februar 2024 ausgelaufen.
- Seit dem 1. März 2024 können daher keine Förderanträge mehr gestellt werden.
- Alle bis zum 29. Februar 2024 eingegangen Anträge werden bearbeitet.
- Für bereits bewilligte Vorhaben können Verwendungsnachweise geführt bzw. eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFAs
Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger für Karlsruher Firmen
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Anschaffung von serienmäßigen, neuen E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und E-Lastenanhängern.
Wer wird gefördert?
- Gefördert werden Firmen, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltag ändern möchten und Wege suchen, ihre Fahrzeug-
flotte durch Lastenräder zu ergänzen oder zu ersetzen. - Der Firmensitz muss in der Stadt Karlsruhe liegen.
Wie wird gefördert?
- Es werden 25% der Kosten für Anschaffung übernommen, maximal jedoch 2.500 Euro.
- Pro Firma werden pro Jahr maximal zwei Lastenräder oder
Lastenanhänger gefördert.
Die Karlsruher Förderung ist mit der Förderung des Bundesumweltministeriums in gleicher Höhe kombinierbar. Dadurch können kumuliert bis zu 50 Prozent des Neupreises eines Lastenrades bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Karlsruhe.
Förderprogramm für E-Fahrzeuge im Pflege- und Sozialdienst
🔹 Wer? Pflege- und Sozialdienste (stationär und ambulant) in Baden-Württemberg
🔹 Was? Zuschuss von bis zu 7.000 € pro Fahrzeug
🔹 Wann? Antragstellung bis zum 31.12.2025
🔹Wie? Das E-Fahrzeug muss in Baden-Württemberg zugelassen und mindestens drei Jahre in der stationären oder ambulanten Pflege eingesetzt werden. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank.
🔹 Warum? Klimaschutz & finanzielle Entlastung der Einrichtung
Wir beraten Sie gerne zum Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Antragstellung! Einen kostenlosen Beratungstermin in unserem Beratungszentrum oder online können Sie hier oder telefonisch unter 0721 490 88 250 vereinbaren.
2. Förderung von Ladeinfrastruktur
Bitte beachten Sie, dass eventuelle Änderungen des Förderangebots nicht immer unmittelbar auf unserer Webseite abbildbar sind. Aktuelle sowie weitere Förderungen für nachhaltige Mobilität können Sie immer auf www.foerderdatenbank.de finden.