Wer zu Hause ein Balkonkraftwerk betreiben möchte, muss es beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden. Sonst droht ein Bußgeld. Seit dem 1. April 2024 ist die Anmeldung deutlich einfacher! Wir informieren über die Neuerungen.
Bisher war es für potenzielle Balkonkraftwerk-Nutzer*innen sehr kompliziert, sich im MaStR anzumelden. Sie mussten viele persönliche Daten angeben und auch technische Details ihrer Anlage beschreiben.
Anmelden ist ganz einfach
Der Gesamtvorgang der Anmeldung ist in drei Schritte aufgeteilt:
- MaStR-Zugang anlegen
- Als Marktakteur „Anlagenbetreiber*in“ registrieren
- PV-Anlage anmelden
Schritt eins und zwei bleiben zwar gleich, dafür haben sich die Fragen in Schritt drei deutlich reduziert. Aus den damals etwa 20 Fragen zur geplanten PV-Anlage bleiben nun lediglich fünf gut zu beantwortende Fragen übrig. Dazu muss man zum Beispiel die Art der Einheit angeben, Informationen zur Inbetriebnahme eintragen und einige wenige technische Daten eingeben, zum Beispiel die Anzahl der Module, die Leistung der Anlage und des Wechselrichters. Sollten Fragen aufkommen, ist die FAQ-Seite hilfreich.
Energiewende am Balkon
Die Anmeldung ist jetzt also deutlich einfacher. In nur wenigen Minuten hat man sein Balkonkraftwerk angemeldet und kann sofort Energie und Geld sparen!
Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung.
Klaus Müller
Präsident der Bundesnetzagentur
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