2025: Was ändert sich bei Strom, Gas und Co.?

Neues Jahr, neue Regeln. Im Bereich Energie ändert sich 2025 einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher. Was wird teurer? Was verbessert sich? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur erklären, was für private Haushalte wichtig wird und fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Kurzüberblick:

  1. Öl und Gas werden teurer
  2. Einspeisevergütung für Photovoltaik sinkt
  3. Dynamische Stromtarife werden für Stromanbieter Pflicht
  4. Strengere Emissionsgrenzwerte für alte Kaminöfen
1. Öl und Gas werden teurer

Warum ist das so? 2025 steigt der Preis für eine Tonne CO₂ von 45 auf 55 Euro an. Dadurch erhöhen sich die jährlichen Kosten bei einer Gasheizung um circa 48 Euro und bei einer Ölheizung um etwa 63 Euro. Dabei wird von einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (bei Gas) und 2.000 Litern (bei Heizöl) ausgegangen. Der CO₂-Preis wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Wer Geld sparen möchte, kann auf erneuerbare Energien umsteigen. Wir beraten Sie dazu kostenfrei in unserer unabhängigen Erstberatung.

2. Einspeisevergütung für Photovoltaik sinkt

Wer dieses Jahr eine Photovoltaik-Anlage neu in Betrieb nimmt, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. Bei Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung mit teilweise Einspeisung sinkt die Einspeisevergütung um 1 Prozent auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Mit sinkender Einspeisevergütung gewinnt der Eigenverbrauch noch mehr an Bedeutung. Je höher der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms ist, desto wirtschaftlicher ist die eigene Photovoltaik-Anlage. Mit einem Stromspeicher, einer Wärmepumpe oder einem E-Auto kann der Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit weiter gesteigert werden.  

Was Sie als Besitzer einer Ü20-Anlage tun können, wenn die EEG-Förderung endet, erfahren Sie bei der kostenfreien Photovoltaikberatung im Beratungszentrum der KEK.

Fassadenphotovoltaik auf Mehrfamilienhaus ©KEK
3. Dynamische Stromtarife werden für Stromanbieter Pflicht

Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif haben keinen festen Strompreis mehr, sondern der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. Das bedeutet: Bei wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Preis niedriger als zu Zeiten mit viel Nachfrage und wenig Stromerzeugung. Voraussetzung für den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Ob sich ein dynamischer Stromtarif für Ihren Haushalt lohnt, beantworten unsere Energieberaterinnen und Energieberater in einer kostenfreien Beratung.

Was genau ist ein Smart Meter? Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Es misst den Stromverbrauch alle 15 Minuten und sendet die Daten täglich über eine gesicherte Internetverbindung an Netzbetreiber und Stromlieferanten. Die Installation erfolgt direkt am Hausanschluss.

Erfahren Sie hier mehr zu den dynamischen Stromtarifen.

4. Strengere Emissionsgrenzwerte für alte Kaminöfen

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab dem 1. Januar 2025 strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. 

Informationen zur Feuerstätte und zu deren Emissionswerten findet man in der Regel im Feuerstättenbescheid, den der Bezirksschornsteinfeger alle drei Jahre nach jeder Feuerstättenschau ausstellt. 

 

Fragen?

Rufen Sie unsere Beratungs-Hotline 0721 480 88 250 an oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Beratungszentrum.


 

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