Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht unter anderem neue Regeln beim Heizungstausch vor. Birgit Groh (Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) informiert über die neuen Regeln und gibt Entscheidungshilfen für die Wahl der richtigen Heizung.
Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen, etwa bei den Wärmedämmstandards und der Heizungstechnik. In der aktuellen Novelle des Gesetzes, hat die Bundesregierung vor allem die Vorschriften geändert, die beim Heizungstausch zu beachten sind. Energieberaterin Birgit Groh informiert über diese Änderungen.
In Neubaugebieten sind ab sofort etwa nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer in einem bestehenden Wohngebiet wohnt und die Heizung tauscht, für den gilt die 65-Prozent-Regel erst, wenn die Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt. Spätestens Mitte 2028 ist die grundsätzliche Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei einem Heizungstausch jedoch für alle verpflichtend. Die Erneuerbaren-Quote erfüllen etwa Wärmepumpen, Holz-, Hybrid-, und Biomasseheizungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich frühzeitig auf den Umstieg auf Erneuerbare vorbereiten.
Außerdem gibt Birgit Groh Entscheidunghilfen für die Wahl der richtigen Heizung, informiert über Förderungen und steht im Anschluss des Vortrags für Fragen bereit.
Datum: Dienstag, 19. März 2024, 17 bis 18 Uhr
Ort: Online (Zoom), Link erhalten Sie bei der Anmeldung
Referentin: Birgit Groh (Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)
Veranstalter: Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur
Zielgruppe: Der Vortrag richtet sich an Haus- oder Wohnungseigentümer*innen, die sich bezüglich eines Heizungstauschs informieren möchten. Vorkenntnisse sind nicht notwendig.
Die Veranstaltung ist kostenfrei!
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