Informationen rund ums Thema Nachhaltige Mobilität & Ladeinfrastruktur

Im Anschluss an Ihre Beratung zu nachhaltiger Mobilität haben wir für Sie weitere Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei den nächsten Schritten helfen sollen.

Der Weg zum E-Auto

Grundsätzliche Informationen bei der Anschaffung eines E-Fahrzeugs

Lademöglichkeiten zu Hause

Generelle Informationen rund um Laden zu Hause für Ein- und Mehrfamilienhäuser.

Fahrzeugtypen

Fahrzeugtypen

  • Batterieelektrisches Fahrzeug (BEV = Battery Electric Vehicle)
  • Hybrid-Fahrzeuge
    • Mikro-Hybrid: Dieser zeichnet sich aus durch eine Start-Stopp-Automatik sowie eine Energierückgewinnung beim Bremsen, die zum Laden des Starterakkus genutzt wird, jedoch nicht zum Antrieb. Die Batterie wird also nicht während der Fahrt aufgeladen
    • Mid-Hybrid: Der Verbrennungsmotor wird zusätzlich durch den Elektroantrieb unterstützt, vor allem beim Anfahren und auf kürzeren Strecken. Größere Distanzen sind ohne den Verbrennungsmotor nicht zu meistern. Ein Mild Hybriderzeugt mittels der so genannten Rekuperation eine deutlich höhere Energiemenge als ein Micro Hybrid. Diese wird durch einen Generator in Strom umgewandelt und in einer Batterie gespeichert. Gesonderte Ladezeiten wie bei anderen Elektroantrieben entfallen somit.
    • Full-Hybrid: Das Fahrzeug ist in der Lage allein mit der Energie des Elektroantriebs zu fahren, beispielsweise im Stadtverkehr mit seinem ständigen Stop-and-go. Die Reichweite hängt ab von deinem persönlichen Fahrstil und vom jeweiligen Fahrzeugmodell. Wenn du schnell beschleunigst, springt der Verbrennungsmotor ein und unterstützt den Elektromotor.
    • Range Extender (Reichweitenverlängerer): Das Fahrzeug fährt überwiegend elektrisch. Falls die Leistung für die gewünschte Reichweite nicht genügt, springt der Verbrennungsmotor ein. Zu beachten ist bei diesem Prinzip, dass die Motorleistung insgesamt niedriger ist als bei anderen Hybrid Fahrzeugen.
    • Plug-in-Hybrid: Das Fahrzeug wird sowohl über den Verbrennungsmotor als auch über ein Stromkabel von externen Quellen wie Steckdosen oder Ladestationen aufgeladen. Für die Aufladung ist ein Kabel mit einem zum Fahrzeug passenden Stecker (englisch Plug) erforderlich. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Modellen um Vollhybrid Fahrzeuge. Allerdings ist die Kapazität der Batterie deutlich höher ausgelegt. Man bezeichnet diese Autos auch als Plug-In Hybrid Electric Vehicle (abgekürzt PHEV).
  • Brennstoffzellen-Fahrzeug mit Wasserstoff (FHEV = Full Hybrid Electric Vehicle)

Bei allen Typen kommen Batterien in unterschiedlicher Größe sowie Elektromotoren zum Einsatz. Die Anwendungsmöglichkeiten reichen vom Zweirad über Klein- und Leichtfahrzeuge sowie Pkw bis hin zu Nutzfahrzeugen wie Bussen. 

Leichtkraftfahrzeuge (LEV = Light Electric Vehicle): vierrädriges Fahrzeug mit Elektroantrieb und zwei Sitzen, dessen Bauart zwischen Elektrorad und einem Elektromobil/-auto liegt (Fahrzeugklasse L6 und L7). Der Energiebedarf beträgt nur 1/5 gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen. Die Höchstgeschwindigkeit bis max. 45 km/h und Hubraum bis max. 50 cbm. Beispielsweise Renault Twizy.

Kleinstfahrzeuge: für die Mikromobilität mit max. 20 km/h und max. 50 kg. Beispielsweise E-Scooter, E-Roller, Segways.

E-Auto ausprobieren

Probefahrten

Förderungen für E-Autos

BW-e-Pflegefahrzeuge" - Förderung vollelektrischer Kleinwagen für Pflege- und Sozialeinrichtungen in Baden-Württemberg

Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?

  • Zuschuss bis zu 7.000 € beim Neukauf (Erstzulassung) von vollelektrischen Kleinwagen für die Pflege (Batterie und/oder Brennstoffzellen)
  • Ausschließlicher Einsatz des Elektrofahrzeugs in der stationären oder ambulanten Pflege
  • Einsatz und Zulassung des Elektrofahrzeugs in Baden-Württemberg (mind. 3 Jahre Zulassung in Baden-Württemberg)
  • Pro Zuwendungsempfänger können in 3 Jahren max. 30 Fahrzeuge gefördert werden
  • Die Fahrzeuglänge darf 4,1 Meter nicht überschreiten (Nachweis per Eigenerklärung)

Wer ist förderberechtigt?

  • Zugelassene ambulante und stationäre Pflege- und Sozialeinrichtungen (nach § 72 SGB XI; Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen) in Baden-Württemberg

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

  • Antragstellung bis spätestens 31.12.2025

Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite der L-Bank (https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-pflegefahrzeuge.html)

THG-Quotenhandel für E-Autos

THG-Quotenhandel

  1. Mineralölunternehmen müssen den CO₂-Ausstoß ihrer Produkte kompensieren.
  2. Private und gewerbliche Halter von Elektrofahrzeugen können eingespartes Treibhausgas "verkaufen".
  3. Abwicklung und Auszahlung übernehmen Zwischenhändler.
  4. Aktuell zu verdienen: Etwa 250 bis 350 Euro pro Jahr.

Alternativen zum E-Auto

Über folgende Alternativen sollten Sie sich vor dem Kauf eines Elektroautos Gedanken machen:

  1. Analysieren Sie Ihr Mobilitätsverhalten
    • Zurückgelegte Strecken
    • Häufigkeit
    • Dauer und Zeiten
    • Bequemlichkeit vs. Notwendigkeit
  2. Recherchieren Sie Alternativen und lassen Sie sich beraten
    • Carsharing nutzen und je nach Bedarf das passende Auto leihen
    • Mitfahrgelegenheiten 
    • Fahrzeug teilen mit Nachbarn, Familienmitgliedern, Freunden
    • Umstieg auf ein kleineres Fahrzeug, z.B. Kleinwagen, Leichtkraftfahrzeug oder E-Bike
  3. Starten Sie eine Testphase von 2-4 Wochen
    • Mobilitätsverhalten umstellen
    • Erfahrungen sammeln
    • Mit anderen Menschen austauschen
    • Liste mit Pro und Contra erstellen
  4. Entscheidung treffen

Viel Spaß dabei!

Ablauf

Checkliste zur Installation einer Wallbox in der eigenen Garage oder auf dem eigenen Stellplatz:

  1. Erstberatung und Fördermöglichkeiten prüfen
  1. Prüfung durch einen Elektroinstallateur
  • Sind Leitungen und Sicherungen für dauerhaftes Laden geeignet.
  • Hat Netzanschluss ausreichend Restkapazität fürs Laden eines E-Fahrzeugs (ggf. Verstärkung bei Mehrfamilienhäusern oder neuer Hausanschluss bei Einfamilienhäusern nötig)
  • Elektriker meldet Verstärkung oder Neueinrichtung an Netzbetreiber.

3. Anmeldung beim Netzbetreiber

  • Bis 12 kw ist eine Mitteilung ausreichend.
  • Ab 12 kW ist eine Genehmigung nötig. 

4. Rückmeldung des Netzbetreibers

  • Ergebnis der Prüfung an den Elektroinstallateur.
  • Angebot des Netzbetreibers über anfallende Kosten bei Verstärkung

5. Installation und Inbetriebnahmen

  • Nach Anschlusszusage des Netzbetreibers kann der Elektroinstallateure die Lademöglichkeit installieren.
  • Die Inbetriebnahmen wird an den Netzbetreiber gemeldet.  

Hier eine Checkliste für den Netzanschluss von Ladevorrichtungen:
https://www.netzservice-swka.de/netze-wAssets/docs/Sparten/Strom/Netzanschluss/BDEW-Flyer-Zuhause.pdf 

Wallbox, Laden und Installation

Laden zu Hause – wieso?

https://www.kea-bw.de/nachhaltige-mobilitaet/wissensportal/ladeinfrastruktur#c4948-content-1

Ladestecker Typen

  • Typ2-Stecker: Normalladen mit Wechselstrom an allen privaten und öffentlichen Ladpunkten sowie im Fahrzeug (3-phasig AC max. 43 kW)
  • CCS-Stecker (Combined Charging System): Schnellladen kombiniert Typ2-Stecker mit weiterem Gleichstrom-Stecker an den sog. DC-Schnellladepunkten ist europäischer Standard (5-phasig DC max. 350 kW)
  • CHAdeMO-Stecker: Schnellladen v.a. bei asiatischen Fahrzeugmodellen (DC max. 200 kW)
  • https://ladewunder.de/wp-content/uploads/2020/12/steckertypen-uebersicht-ladewunder.de_-2048x1475.webp
  • Schuko-Stecker (Haushaltssteckdose): Laden möglich, aber nur für Notfälle zu empfehlen (Überlastung und keine separate Absicherung)
  • CEE-Stecker (blau = Campingstecker / rot = Drehstromstecker): Laden möglich, aber ohne Steuerung in Abhängigkeit des Fahrzeug- und Akkuzustands

Grundlegende Informationen zur Wallbox

https://www.cleanthinking.de/wallbox-ratgeber-vorteile-und-nachteile-einer-ladestation-fur-elektroautos/

Hier finden Sie einen ersten Überblick zu relevanten Fragen zum Laden mit Wallbox. Leider ist das genannte Förderprogramm KFW-440-Wohngebäude aktuell ausgeschöpft.

Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur

https://www.dke.de/resource/blob/988408/87ed1f99814536d66c99797a4545ad5d/technischer-leitfaden-ladeinfrastruktur-elektromobilitaet---version-4-data.pdf

Stromversorgung

Eine Wallbox benötigt in der Regel einen Drehstromanschluss mit einer Spannung von 400 Volt. Dabei kann man dreiphasig laden. Bei einer Stromstärke von 16 Ampere lässt sich damit eine Ladeleistung von 11 kW erreichen. Eine entsprechende Absicherung mit 32 Ampere erlaubt die doppelte Ladeleistung von 22 kW.

Nur wenn das Fahrzeug möglichst klimaschonend getankt wird, ist das E-Auto umweltfreundlich unterwegs. Für die Stromversorgung der Wallbox gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ökostrom / Naturstrom
  • Photovoltaik-Anlage

Die KEK bietet regelmäßig Veranstaltungen und Erstberatungen zum Thema "E-Mobilität und Photovoltaik" gemeinsam denken an. Hier geht es zur Terminvereinbarung und zum Veranstaltungskalender

Versicherung

In der Regel bedarf es für die Wallbox keine gesonderte Versicherung, da sie als Bestandteil des Gebäudes im Normalfall unter die Wohngebäudeversicherung fällt.

https://www.haus-und-grund.com/wallbox_10-2021.html

Eine Übersicht über Versicherungen, die die Wallbox oder das E-Auto im Schadenfall berühren, finden Sie hier:

https://infogram.com/versicherungsschutz-wallboxen-brand-08-20-2021-1h7z2l8x8y7dx6o

Preise und Marktübersicht

Kosten Wallbox

https://www.net4energy.com/hubfs/wallbox/infografiken/wallbox-kosten-infografik-net4energy.png

Marktübersicht Wallboxen

https://www.elektromobilitaet.nrw/unser-service/marktuebersicht-ladestationen

Zusätzlich zu den Kosten für die Wallbox ist auch eine Abschätzung der Installationskosten relevant, um sich ein umfassendes Bild machen zu können. Diese variieren je nach individueller Gebäude- und Leitungssituation. Für eine erste eigene Abschätzung kann folgende Checkliste hilfreich sein: 

https://www.mobilityhouse.com/media/productattachments/files/c/h/checkliste_installationskosten_ladestation_themobilityhouse-06-21.pdf

Förderungen von Ladepunkten

Derzeit gibt es ausschließlich Förderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, nicht aber für Hauseigentümer*innen.

"Charge@BW"

Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?

  • Gefördert wird die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg.
  • Zuschuss bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 € je Ladepunkt

Wer ist förderberechtigt?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

  • Antragstellung bis spätestens 30.06.2024

Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/ladeinfrastrukturfoerderung-chargebw)

 

Angebote von Fachbetrieben

Für die Installation sollten Sie sich am besten mehrere Angebote von unterschiedlichen Fachbetrieben einholen, da sich Kosten bspw. je nach Produktangebot des Fachbetriebs unterscheiden können. 

Fachbetriebssuche

Eine erste Anlaufstelle bietet hier die Suchmaschine Elektrohandwerk.

https://www.zveh.de/fachbetriebssuche.html

Sie bietet einen Überblick zu den Innungsfachbetrieben in Ihrer Umgebung und erlaubt es bei der Filterfunktion direkt „E-Mobilitäts-Fachbetriebe“ auszuwählen sowie den Suchumkreis einzugrenzen.

Übersicht der Handwerkskammer Karlsruhe

Auch auf der Webseite der Handwerkskammer gibt es eine Übersicht über Solarteure im Raum Karlsruhe, die auch Wallbox-Installation anbieten: https://www.hwk-karlsruhe.de/downloads/liste-solarteure-mit-kontaktdaten-63,623.pdf

Installateure Strom in Karlsruhe

Ebenso bietet der Stadtwerke Netzservice Karlsruhe eine Auflistung zu Strom-Installateuren in Karlsruhe:  

https://www.netzservice-swka.de/netze/Installationstechnik/strom/strom.php

Wallboxen müssen beim Netzbetreiber gemeldet werden. Bis zu einer Anschlussleistung von 11 kW sind diese anzeigepflichtig, ab einer Anschlussleistung 12 kW genehmigungspflichtig. Dies übernimmt i. d. R. der Elektroinstallateur, klären Sie dies aber gerne nochmal ab.

Lastmanagement

Ein Lastmanagement unterstützt den Netzanschluss optimal auszulasten in dem es die Ladeleistung mehrere Ladepunkte regelt. Dies kann bspw. für WEGs hilfereich sein, um hohen Kosten durch reine Netzanschlusserweiterung zu vermeiden und dennoch eine Vielzahl/ allen Bewohnern einen Ladepunkten zu ermöglichen. Unterschieden werden kann unter statischem und dynamischen Lastmanagement.

Erste Informationen zum Thema Lastmanagement finden Sie hier:

https://www.elektromobilitaet.nrw/infos/lastmanagement/

https://efahrer.chip.de/e-wissen/lastmanagement-bei-wallboxen-das-sollten-sie-beachten_104440

Bidirektionales Laden

Wallboxbereitstellung durch Arbeitgeber

Wenn Sie einen E-Dienstwagen von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen wird Ihnen gegebenenfalls auch die Bereitstellung einer Wallbox inkl. Installation von Ihrem Arbeitgeber angeboten, um Ihnen zu Hause laden zu ermöglichen.

Ihr Arbeitgeber hat drei Möglichkeiten Ihnen die Wallbox bereitzustellen

  • Die Wallbox wird Ihnen kostenlos oder gegen einen kleinen Betrag verliehen.
  • Die Wallbox wird Ihnen geschenkt.
  • Die Wallbox wird geleast und dem Arbeitnehmer überlassen

Steuerliche Vor- und Nachteile finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.html

Die Abrechnung der Stromkosten für das Laden zu Hause von Firmenfahrzeuge kann abgerechnet werden über:

  • Monatliche Pauschalen
  • Genaue Stromkosten-Abrechnung

Welche Pauschalbeträge angesetzt werden und was notwendig ist für eine genaue Ladestrom-Abrechnung, wenn man den E-Dienstwagen zu Hause lädt, finden Sie hier:

https://wallbox-info.de/elektroauto-als-dienstwagen-steuer-stromkosten-abrechnung

Ladeinfrastruktur- und Leitungsinstallation bei Neubauten und Bestandgebäuden

Mit in Kraft treten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz GEIG) seit 25. März 2021 gelten neue Vorgaben für Eigentümer und Bauherren für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur an Wohn- und Nichtwohngebäude zur Förderung der E-Mobilität

a) bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen,

b) bei Neubauten von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ebenso wie

c) bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden (Wohn- wie Nichtwohngebäuden) mit mehr als 10 Stellplätzen geschaffen.

Eine Übersicht findet sich hier: https://geig-online.de/geig_praxis_hilfen/21.04.14_uebersicht_betroffene_gebaeude_und%20pflichten_nach_geig.htm

Alternativen zur privaten Wallbox

Falls Sie keine Möglichkeit haben eine private Wallbox auf Ihrem Grundstück oder Stellplatz zu installieren, prüfen Sie bitte folgende Alternativen:

  • Dauermiete oder Kauf eines Parkplatzes, der elektrifizier werden kann bzw. bereits über einen Ladepunkt verfügt
  • Nutzung öffentlicher Ladeinfrastruktur z.B. beim Einkaufen, in Parkhäusern oder Schnellladeparks
  • Nutzung von Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber

Es ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit nicht gestattet ein Ladekabel über öffentliche Verkehrsfläche (Gehweg o.ä.) zu verlegen. Das gilt auch für Verlegung mittels Kabelbrücken/-kanälen, Kränen etc. 

Photovoltaik und E-Mobilität

Infos, Onlinerechner und Checkliste "Sonne im Tank" von der Verbraucherzentrale NRW

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sonnenklar

Laden in Mehrfamilienhäusern oder als Mietende

Beim Laden in Mehrfamilienhäusern gibt es einige Besonderheiten, die zu beachten sind.

Laden in Mehrfamilienhäuser

Mit der Gesetzesänderung des Wohnungseigentümergesetz zum 1.12.2020 haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf den Einbau einer eigenen Wallbox auf Ihrem Stellplatz.

https://www.elektromobilitaet.nrw/infos/gesetzesaenderung-weg/

Dabei lohnt es sich vorab Mitstreiter innerhalb der WEG zu suchen, denn die WEG darf die Installation der Wallbox zwar nicht mehr verwehren, jedoch über die Umsetzung entscheiden. Durch gemeinsame Mitstreiter von Anfang können so einerseits anfallende ggf. hohe Installationskosten direkt gemeinsam getragen werden. Andererseits fällt es leichter ein zukunftsfähiges Ladekonzept direkt umzusetzen, dass 

1) spätere hohe Netzerweiterungskosten vermeidet, die von der gesamten WEG getragen werden müssen und

2) ermöglicht Parteien zu einem späteren Zeitpunkt eine Wallbox zu installieren.

Einen Leitfaden zum grundsätzlichen Vorgehen für Mieter und Eigentümer finden sie hier https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/lademoeglichkeiten-mehrfamilienhaeusern/

Zur Unterstützung, um das passende Ladekonzept für Ihre WEG zu finden, hilft dieser Leitfaden mit einem ersten Überblick zu relevanten Fragestellungen zu Bedarf und Bestand: https://www.m-r-n.com/projekte/WEG%20der%20Zukunft/Leitfaden%20zur%20WEG%20der%20Zukunft.pdf

Einen genereller Überblick für die Wohnungswirtschaft über rechtliche, finanzielle, organisatorischer und technische Aspekte finden sich in diesen Leitfäden: https://www.elektromobilitaet.nrw/fileadmin/Daten/Download_Dokumente/Brosch%C3%BCren_Flyer/Leitfaden_Wohnungswirtschaft.pdf

https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Presse_und_Medien/Publikationen/2022/Maerz/Leitfaden_Ladeinfrastruktur-Umfeldmassnahmen/Leitfaden_Ladeinfrastruktur_Umfeldmassnahmen_03-2022_final.pdf

Laden als Mieter

Mit der Gesetzesänderung haben Mieter einen Anspruch auf den Einbau einer eigenen Wallbox auf Ihrem Stellplatz. Mieter können durch Anpassung des Mietrechts die Installation einer Wallbox auf eigene Kosten verlangen. Der Vermieter muss dieses baulichen Änderungen dulden, soweit die baulichen Änderungen dem Vermieter unter Würdigung der Interessen des Mieters zugemutet werden können. 

Im Falle eines Auszugs ist nicht geregelt, ob der Mieter zum Rückbau oder der Vermieter zum Wertersatz der Ladeinfrastruktur verpflichtet ist. 

Laden im Unternehmen / beim Arbeitgeber

Neben dem Laden zu Hause wird das Laden beim Arbeitgeber künftig relevant werden. Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

Private Wallbox vom Arbeitgeber

Wenn Sie einen E-Dienstwagen von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen wird Ihnen gegebenenfalls auch die Bereitstellung einer Wallbox inkl. Installation von Ihrem Arbeitgeber angeboten, um Ihnen zu Hause laden zu ermöglichen.

Ihr Arbeitgeber hat drei Möglichkeiten Ihnen die Wallbox bereitzustellen

  • Die Wallbox wird Ihnen kostenlos oder gegen einen kleinen Betrag verliehen.
  • Die Wallbox wird Ihnen geschenkt.
  • Die Wallbox wird geleast und dem Arbeitnehmer überlassen

Steuerliche Vor- und Nachteile finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.html

Die Abrechnung der Stromkosten für das Laden zu Hause von Firmenfahrzeuge kann abgerechnet werden über:

  • Monatliche Pauschalen
  • Genaue Stromkosten-Abrechnung

Welche Pauschalbeträge angesetzt werden und was notwendig ist für eine genaue Ladestrom-Abrechnung, wenn man den E-Dienstwagen zu Hause lädt, finden Sie hier:

https://wallbox-info.de/elektroauto-als-dienstwagen-steuer-stromkosten-abrechnung

Förderungen für Unternehmen

"BW-e-Pflegefahrzeuge" - Förderung vollelektrischer Kleinwagen für Pflege- und Sozialeinrichtungen in Baden-Württemberg

Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?

  • Zuschuss bis zu 7.000 € beim Neukauf (Erstzulassung) von vollelektrischen Kleinwagen für die Pflege (Batterie und/oder Brennstoffzellen)
  • Ausschließlicher Einsatz des Elektrofahrzeugs in der stationären oder ambulanten Pflege
  • Einsatz und Zulassung des Elektrofahrzeugs in Baden-Württemberg (mind. 3 Jahre Zulassung in Baden-Württemberg)
  • Pro Zuwendungsempfänger können in 3 Jahren max. 30 Fahrzeuge gefördert werden
  • Die Fahrzeuglänge darf 4,1 Meter nicht überschreiten (Nachweis per Eigenerklärung)

Wer ist förderberechtigt?

  • Zugelassene ambulante und stationäre Pflege- und Sozialeinrichtungen (nach § 72 SGB XI; Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen) in Baden-Württemberg

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

  • Antragstellung bis spätestens 31.12.2025

Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite der L-Bank (https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-pflegefahrzeuge.html)

"BW-e-Nutzfahrzeuge" - Förderung vollelektrischer Nutzfahrzeuge

Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?

  • Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Einsatz und Zulassung der Fahrzeuge überwiegend in Baden-Württemberg
  • Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig
  • Die Fördersumme ist gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob Sie zusätzlich von einer Bundesförderung profitieren oder nicht
    • ohne Bundesförderung 4.000 € (N1), 30.000 € (N2) 60.000 € (N3)
    • mit Bundeförderung 2.000 € (N1), 20.000 € (N2), 50.000 € (N3)

Wer ist förderberechtigt?

  • Öffentliche Institutionen, Unternehmen

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

  • Keine Fristen

Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-nutzfahrzeuge)

"Charge@BW"

Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?

  • Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg
  • Zuschuss bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 € je Ladepunkt

Wer ist förderberechtigt?

  • Öffentliche Institutionen, Unternehmen

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

  • Antragstellung bis spätestens 30.06.2024

Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/ladeinfrastrukturfoerderung-chargebw)

Ladeinfrastruktur Karlsruhe

Aktueller Stand zur Ladeinfrastruktur in der Stadt Karlsruhe

Infoportale Elektromobilität Karlsruhe

Ladeinfrastruktur in Karlsruhe

Öffentliche Ladeinfrastruktur

  • Ladepunkte im öffentlichen Raum, die für alle durchgehend nutzbar sind. Die Ladesäulen entsprechen den Vorgaben des Eichrechts. 

Halböffentliche Ladeinfrastruktur

  • Ladepunkte im halböffentlichen Raum, also im privat bewirtschafteten Straßenraum, wie Parkplätzen, Tankstellen, Parkgaragen, die uneingeschränkt oder begrenzt öffentlich zur Verfügung stehen. Öffentlich nutzbare Ladesäulen müssen auch die Vorgaben des Eichrechts erfüllen. 

Private Ladeinfrastruktur

  • Ladepunkten auf privatem Grund sind nur von einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich. Hier setzt unsere Erstberatung an. 

Ladepunkte in Karlsruhe

Ladestationen in der Stadt Karlsruhe

Öffentliche Ladeinfrastruktur in Karlsruhe

Bezahlung an öffentlichen Ladesäulen

Ladesäulen können inzwischen sowohl vertraglich als auch ad-hoc genutzt werden. 

  • Ladekarte (RFID) oder Smartphone-Apps: zur Identifikation des Nutzenden, die mittlerweile in einem oder mehreren Roamingverbünden organisiert sind und für eine anbieterübergreifende Nutzungsmöglichkeit sorgen. Eine vorige Registrierung zur anschließenden Abrechnung beim Anbieter ist erforderlich. 
  • Ad-hoc-Laden: vertragsunabhängig, spontan und ohne Ladekarte / App möglich. Die Bezahlung läuft über gängige Zahlungsmittel (z.B. EC, Kreditkarte, Apple-Pay) und ist abhängig vom Anbieter, Ladeverfahren, -leistung und -zeit. Eine Registrierung ist nicht notwendig. 
  • Roaming: Roamingverbünde organisieren die Zugänge und Abrechnung von Ladevorgängen über die unterschiedlichen Systeme und Anbieter hinweg. Anbieter sind beispielsweise www.hubject.com und www.ladenetz.de
  • Plug & Charge: Start und Ende des Ladevorgangs durch Anschließen und Trennen des Ladekabels (Standard bei Telsa)

Umstieg E-Lastenrad

Basisinformationen beim Kauf eines E-Cargobikes

Lastenrad testen

Lastenräder mit und ohne elektronische Unterstützung können Sie in der Stadt Karlsruhe kostenfrei leihen und ausprobieren: https://www.lastenkarle.de 

Test-Events

Marktübersicht und Typen von Lastenrädern

Folgende gängige Lastenrad-Typen gibt es:

  • Lieferbike: einspuriges Lastenrad, das für größere Zuladungen zugelassen, aber wie ein klassisches Fahrrad gebaut ist (in der Regel von Förderungen ausgeschlossen).
  • Long John: einspuriges Lastenrad mit verlängertem Radstand und tiefer Ladefläche vorne, das in der Regel länger, aber nicht unbedingt breiter als ein klassisches Fahrrad ist. Die Lenkung erfolgt indirekt über einen Schubstange oder Seilzug. 
  • Trike / Dreirad: drei-/mehrspuriges Lastenrad mit tiefer Ladefläche vorne, das breiter als ein klassisches Fahrrad ist.
  • Schwertransporter: Drei- oder vierspuriges Lastenrad für große Zuladung (bis zu Europaletten) hinten, das deutlich länger und breiter als klassische Fahrräder ist. 
  • Longtail: einspuriges Lastenrad mit verlängertem Radstand und Ladefläche hinten (kein verlängerter Gepäckträger), das länger aber nicht breiter als ein klassisches Fahrrad ist.
  • Lastenanhänger: Anhänger mit elektronischer Antriebsunterstützung, das an klassische Fahrräder gekoppelt werden kann. 

Long John- und Trike-Räder gibt es sowohl für den Kinder-/Personentransport, wie auch für den Transport von privaten wie gewerblichen Gütern. 

Übersicht über verschiedene Modelle und Typen von Lastenrädern:

Unterschiedliche Lenkmechanismen bei Dreirädern:

Förderungen für Lastenräder

Kunden der Stadtwerke Karlsruhe können beim Kauf eines E-Lastenrads einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beantragen: https://www.stadtwerke-karlsruhe.de/de/pk/dienstleistungen/foerderprogramme.php

Fahrradleasing vs. Dienstrad

Neben dem Kauf eines Elektrofahrrads ist ggf. eine Finanzierung über Ihren Fahrradhändler möglich oder ein Fahrradleasing über Ihren Arbeitgeber*in, sofern dieser Bikeleasing anbietet. Ein Anspruch besteht nicht. Ob Leasing sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. 

Folgende Varianten gibt es:

  1. Kauf eines Dienstrads durch Arbeitgeber*in und für den Mitarbeitenden kostenfreie Überlassung auch für private Zwecke
  2. Leasing mit Übernahme der kompletten Leasingrate durch Arbeitgeber*in
  3. Leasing mit Übernahme der kompletten Leasingrate durch Arbeitnehmer*in

Ablauf Leasing

  1. Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber*in und Leasinganbieter schließen (Zahlungsabwicklung, Versicherung, Service, Datenschutz, Leasingbedingungen)
  2. Arbeitgeber*in erhält Firmen-ID zur Weitergabe an die Arbeitnehmer*innen
  3. Digitale Abwicklung der Jobrad-Anfragen/Angebote
    • Arbeitnehmer*in sucht sich beim Händler*in ein Fahrrad aus
    • Händler*in erstellt mit Firmen-ID ein Angebot übers Portal
    • Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in nehmen das Angebot an
    • Händler*in erhält die Freigabe
  4. Übergabe des Fahrrads durch Händler*in an den Arbeitnehmer*in
  5. Abrechnung über Leasinganbieter

Informationen und Leasing-Rechner finden Sie u.a. bei folgenden Anbieter von Diensträdern:

Für öffentliche Arbeitgeber in Baden-Württemberg gelten besondere Bedingungen. Fahrradleasing ist in diesem Fall nur über https://www.jobrad.org/jobrad-oeffentlicher-dienst.html möglich. 

Sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer gilt es einiges zu beachten:

Flottes Gewerbe in Karlsruhe

Übersicht an Händlern und Herstellern für gewerbliche Lastenräder in Karlsruhe finden Sie hier: www.cargobike.jetzt/flottes-gewerbe/karlsruhe/

 

Umstieg vom Auto

  • Der SteigUm-Rechner rechnet den Wechsel vom Auto aufs Rad ganz persönlich um in Urlaub, Kino, Bäume, Fitness und mehr: www.steigum.de/

Wo kann ich weitere Unterstützung und Beratung erhalten?

Beratungsangebote der KEK
Weitere kostenfreie Beratungstermine mit den Kollegen und Kolleginnen der KEK können Sie online oder telefonisch unter 0721 480 88 250 vereinbaren. Es werden ständig neue Termine frei geschaltet.

Veranstaltungen der KEK
Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur bietet regelmäßig Veranstaltungen zu den Themen Heizen, energetische Sanierung und Energiesparen an. Hierbei können Sie Ihre Fragen direkt an die Referent*innen stellen. Zum Veranstaltungskalender.