Photovoltaik ist eine wichtige Stromquelle der Zukunft. Deshalb will die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaik in den nächsten Jahren deutlich beschleunigen. Das Solarpaket I, das nun von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, macht den Weg dafür frei. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.


Das Gesetzespaket enthält zahlreiche Maßnahmen, die den Photovoltaik-Ausbau beschleunigen und vereinfachen sollen. Dabei geht es um alle Arten von Photovoltaikanlagen, von der kleinen Balkonanlage bis zur großen Freiflächenanlage.

Mehr Sonnenstrom, weniger Bürokratie

Balkonkraftwerke können jetzt einfacher in Betrieb genommen werden. Künftig muss vor der Inbetriebnahme nicht mehr gewartet werden, bis der alte analoge Stromzähler durch einen neuen digitalen ersetzt ist. Alte Zähler, die rückwärtslaufen, werden übergangsweise toleriert. Außerdem entfällt die Voranmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister beschränkt sich auf wenige, einfach einzugebende Daten. Weitere Infos zur vereinfachten Anmeldung gibt es hier.

Neu: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kann PV-Strom ab sofort unbürokratisch innerhalb des Hauses an Mieter*innen und Eigentümer*innen eines Mehrfamilienhauses weitergegeben werden.

Neu ist auch, dass der Betreiber der PV-Anlage nicht mehr für den Reststrom sorgen muss. Bisher war er dazu verpflichtet, dass alle Letztverbraucher*innen Strom aus dem Netz bekommen, wenn die PV-Anlage mal nicht genug Strom liefert (Vollversorgung). Nun ist eine Teilversorgung möglich. Mieter*innen können einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen oder ihren alten Stromvertrag behalten und sich von diesem mit Reststrom beliefern lassen.

Weitere Informationen zum Solarpaket I gibt es auf der Seite der Bundesregierung. Das Gesetzespaket wird größtenteils am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.