Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klären über den Mythos auf, dass gedämmte Außenwände nicht mehr atmen können.


Es gibt immer wieder Hausbesitzer*innen, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie meinen, Wände würden dann nicht mehr atmen können. Damit verzichten sie auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils.

Mythos atmende Wände

Die Behauptung, dass Wände atmen können – also zum Luftaustausch im Haus beitragen – ist schlichtweg falsch. Dies wurde bereits 1928 vom Physiker Erwin Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht im Sinne eines Luftaustauschs atmen. Die notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Im Winter bewegt sich lediglich etwa 1 bis 2 % des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet, durch die Wände nach draußen. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.

Angebote der KEK

Wie viel Energie durch eine Wärmedämmung eingespart werden kann und welche Aspekte beim notwendigen Luftaustausch zu berücksichtigen sind, erläutern die Energieberater*innen der KEK in einer persönlichen Beratung. Weitere Informationen und Terminvereinbarungen finden Sie hier.

 

Ist es sinnvoller die Wärme in massiven Wänden des Hauses zu speichern oder das Haus umfassend zu dämmen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur klären auf.


Hauswände als Wärmespeicher

Jeder Speicher muss zunächst aufgeladen werden und entlädt sich mit der Zeit wieder. Wie schnell sich ein Speicher entlädt, hängt von der Speichermasse, der Oberfläche, der Dämmung und den Temperaturunterschieden ab. Auch eine Wärmflasche im Bett ist nur hilfreich, wenn die Bettdecke als Dämmschicht hinzukommt. Ohne die Bettdecke ist die gespeicherte Wärme schnell verloren. Übertragen auf Gebäude heißt das: massive Wände mit viel Speichermasse können die Abkühlung und Aufwärmung im Haus verlangsamen, aber nicht die Energieverluste begrenzen.

Dämmung verringert Energieverluste

Wer Energieverluste verringern möchte, kommt an einer Dämmung nicht vorbei. Im Winter kann jeder den Unterschied zwischen Dämmen und Speichern selbst erfahren. Der eigene Körper ist ein guter Wärmespeicher. Am angenehmsten fühlt sich, wer im Winter eine Wärmedämmung in Form einer kuscheligen Jacke anlegt. Niemand käme auf die Idee, eine Ritterrüstung zu tragen, weil die Speichermasse hoch ist. Im Sommer verzögern Speichermassen das Aufheizen des Gebäudes. Es sei denn, es kommt den ganzen Tag über viel Sonnenstrahlung durch große Glasflächen oder Dachflächenfenster ins Haus. Dann haben es auch die Speichermassen schwer diese Wärmeenergie weg zu puffern.

Fazit: Hauswände mit ausreichend Masse können zwar zu komfortabler Wärme im Eigenheim beitragen, aber kaum eine unzureichende Dämmung kompensieren.

Angebote der KEK

Zu Gebäudesanierung berät die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) kostenfrei und neutral: weitere Informationen und Terminvereinbarung.

Außerdem finden regelmäßig Online-Vorträge zu diesem Thema statt. Die nächsten Termine für 2024 werden ab Februar im Veranstaltungskalender veröffentlicht.

Neues Jahr, neue Regeln. Im Bereich Energie ändert sich 2024 einiges für Verbraucher und Verbraucherinnen. Was wird teurer? Was verbessert sich? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur erklären, was für Privathaushalte wichtig wird und fasst wichtige Neuerungen zusammen.


Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt in Kraft

Ab 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Reine Öl- und Gasheizung sind dort dann ausgeschlossen.

Wer außerhalb von Neubaugebieten baut oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, wirkt: In Großstädten mit über 100.000 Einwohnenden bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, früher.

Achtung: Im Rahmen eines Heizungstausches eine reine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist 2024 noch zulässig. In Baden-Württemberg muss jedoch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) beachtet werden, das bereits eine Mindestquote von 15 Prozent erneuerbaren Energien bei einem Heizungstausch vorschreibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät inzwischen von der Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab. Es bestehen heute erhebliche Zweifel daran, dass Wasserstoff, Biomethan oder Bio-Öl zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden.

Hilfe zur Entscheidung, ob die neuen Regelungen für Sie gelten und wie Sie die Anforderungen erfüllen können, bietet die Übersichtsgrafik des Umweltbundesamts: Das neue Gebäudeenergiegesetz – Ihr Weg zu einer Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien (PDF).

CO2-Emissionen werden teurer

Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: von 30 auf 45 Euro je Tonne. Für das Jahr 2024 erwarten die Verbraucherinnen und Verbraucher noch weitere finanzielle Herausforderungen.

Neben der Steigerung des CO2-Preises kommen auch andere Faktoren hinzu: Zum einen fällt die Energiepreisbremse bereits zum Anfang des neuen Jahres weg. Zum anderen wird die Mehrwertsteuer angehoben, die für die Beschaffung von Erdgas erhoben wird: von sieben wieder auf 19 Prozent.

Mehr Zuschüsse für Sanierung

Höhere Förderungen sollen Haushalte beantragen können, die sich ab 2024 für den Austausch ihrer Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent soll es einen „Speedbonus“ von 20 Prozent für diejenigen geben, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen können einen speziellen Einkommensbonus beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten des Vorhabens bezuschusst werden. Für Kosten, die darüber hinaus gehen, kann ein verbilligtes Darlehen bewilligt werden, sodass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Gefördert werden ausschließlich erneuerbare Energien wie z. B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme.

Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten

Für sogenannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln. Unter anderem sollen die Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.

Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen haben dann gegenüber Hauseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften Anspruch auf bauliche Veränderungen.

Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen

Ab Februar wird die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich 10 Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.

Hinweis: Auch im Jahr 2024 bleibt für Photovoltaikanlagen, einschließlich Balkonkraftwerke, der Nullsteuersatz gültig. Das bedeutet, dass sie weiterhin von der Umsatzsteuer befreit sind.

Effizientere Haushaltsgeräte

Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner für Privathaushalte müssen ab März effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden:

  • Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen
  • Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben

Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.

Karlsruher KlimaBonus
Hinweis: Für dieses Jahr ausgeschöpft!

Seit dem 1. Januar 2024 steht auch wieder das städtische Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ zur Verfügung.  

Angebote der KEK

Zu Gebäudesanierung, Fördermitteln, Heizungstausch und Erneuerbare Energien berät die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) kostenfrei und neutral: weitere Informationen und Terminvereinbarung.

Außerdem finden regelmäßig Online-Vorträge zu den oben genannten Themen statt. Die nächsten Termine für 2024 werden ab Mitte Januar in unserem Veranstaltungskalender veröffentlicht.

 

Ab sofort sind wir wieder telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Online- und Telefon-Beratungen finden wieder statt. Unser Beratungszentrum bleibt bis einschließlich 5. Januar geschlossen.


Beratungszentrum öffnet wieder am 8. Januar

Ab dem 8. Januar beraten wir Sie gerne wieder persönlich vor Ort in unserem Beratungszentrum Klima Energie Mobilität am Karlsruher Marktplatz. Wir haben von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr sowie Freitag von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Termine können Sie ganz einfach hier online buchen oder telefonisch unter 0721 48088-250 vereinbaren.

Freie Termine für Online- und Telefonberatungen

Ab sofort bieten wir wieder Onlineberatungen und Telefonberatungen u.a. zu den Themen Photovoltaik, Energie und E-Mobilität an. Das komplette Beratungsangebot finden Sie hier.

Veranstaltungen starten ab Ende Januar

Veranstaltungen wie Online-Vorträge, Seminare oder Spaziergänge finden ab Ende Januar wieder statt. Die Ankündigungen dazu finden Sie ab Anfang Januar in unserem Veranstaltungskalender.

So erreichen Sie uns

Telefon: 0721 – 480 88 0
E-Mail: info@kek-karlsruhe.de

Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH
Hebelstraße 15
76133 Karlsruhe

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!