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Ab 1. Januar 2024 steht das Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ wieder zur Verfügung. Julia Hochschild, Projektkoordinatorin der Karlsruher EnergieQuartiere und Expertin für Fördermittel bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK), wirft einen Blick auf die aktuellen Förderbedingungen des KlimaBonus und erklärt, für welche Maßnahmen Mittel beantragt werden können.


 
Wozu gibt es den KlimaBonus?

Der KlimaBonus ist Teil des Klimaschutzkonzeptes 2030 der Stadt Karlsruhe. Mithilfe des Förderprogramms sollen Investitionen in Energieeinsparung und Gebäudesanierung angestoßen und damit auch die CO2-Emissionen in Karlsruhe reduziert werden. 

Wer kann einen Antrag für den KlimaBonus stellen?

Alle Eigentümer*innen von Wohngebäuden im Stadtkreis Karlsruhe, die Maßnahmen im Sinne des KlimaBonus durchführen möchten. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für die Wohngebäude vor 1995 gestellt wurde. Bei PV-Anlagen können auch Mieter*innen antragsberechtigt sein und die Förderung ist unabhängig vom Alter des Gebäudes.

Den Antrag auf Förderung kann man digital beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe einreichen. Hier ist zu beachten, dass der Antrag immer vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen ist. 

Welche Maßnahmen werden mit dem KlimaBonus gefördert und was muss man dabei beachten?
  1. Einzelne Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes:
    Gefördert werden z.B. Dämmung der Fassade, des Daches oder der Austausch der Fenster. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Energieberatung vorgeschlagen wurden (entweder bei einer Beratung bei der KEK oder durch einen freien Energieberater). Darüber hinaus müssen die zuschussfähigen Kosten mind. 20.000 € betragen und die Durchführung der Maßnahmen durch einen Fachbetrieb erfolgen.
  2. Zuschlag bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
  3. Erreichen eines Effizienzhaus-Standards
  4. Photovoltaik-Anlagen
    Um die Förderung zu erhalten müssen die Photovoltaik-Anlagen von einem Fachbetrieb installiert werden. Außerdem muss die Errichtung der Anlage auf freiwilliger Basis und nicht im Zuge einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. bei einer grundlegenden Dachsanierung) erfolgen. Der Förderantrag kann innerhalb eines Jahres nach der Installation gestellt werden.
Wo gibt es weitere Informationen?

Auf der Webseite des Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe gibt es weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare.

Für weitere Fragen rund um Sanierung und Fördermittel helfen auch die Energieberater*innen der KEK gerne weiter.

Angebote der KEK

Zu Gebäudesanierung, Fördermitteln,  Heizungstausch und Erneuerbare Energien berät die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) kostenfrei und neutral: weitere Informationen und Terminvereinbarung.

Außerdem finden regelmäßig Online-Vorträge zu den oben genannten Themen statt. Die nächsten Termine für 2024 werden ab Mitte Januar in unserem Veranstaltungskalender veröffentlicht.