Die diesjährigen Termine unserer Seminarreihe „Energiewissen in der Praxis“ für Energieberater*innen und Fachexpert*innen stehen fest. Am 8. März startet die Reihe mit dem Thema „Aktuelles aus GEG und BEG“. Weitere Themen folgen in Kürze. 


Für 2023 ist folgendes Programm geplant:
  • 8. März 2023: Aktuelles aus GEG und BEG
    Neuerungen der gesetzlichen Grundlagen, Förderung von Einzelmaßnahmen und KfW-Effizienzhäusern, Hintergründe und Besonderheiten zu den technischen FAQ, Dokumentation und Nachweisführung
  • 25. April 2023: Thema folgt
  • 27. Juni 2023: Thema folgt
  • 19. September 2023: Thema folgt
  • 14. November 2023: Thema folgt

Die weiteren Themen 2023 werden voraussichtlich Ende Februar bekannt gegeben. Das Programm zu den einzelnen Veranstaltungen unserer Seminarreihe „Energiewissen in der Praxis“ finden Sie in Kürze im jeweiligen Flyer (zur Seite der Seminarreihe).

Anmeldung: Anmelden können Sie sich unter Energiewissen in der Praxis – Bildungsakademie Karlsruhe (bia-karlsruhe.de)

Weitere Informationen

Kooperation mit der Handwerkskammer Karlsruhe
Gemeinsam mit der Handwerkskammer Karlsruhe bietet die KEK seit 2012 eine Seminarreihe zum Thema „Energiewissen in der Praxis“ an. In unseren Seminaren bieten wir neben aktueller Fachtheorie einen konkreten Praxisbezug, Hilfestellung für die Kommunikation mit Kunden sowie Hintergrundinformationen zum Klimaschutz.

Anerkennung der Seminare
Die Seminare werden für die Eintragung in der Energieeffizienz-Expert*innenliste der dena und bei der Architektenkammer mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten anerkannt.

Zielgruppe
Energieberater*innen (HWK) und vergleichbare Energieberater*innen, die sich fortbilden möchten oder den Erhalt der Eintragung in die Energieeffizienz-Expert*innenliste anstreben. Über unsere Fortbildungen können Sie Ihr Know-how weiter ausbauen, aktualisieren und vertiefen.


Weitere Informationen

Am 1. Januar 2023 ist die finale Stufe der Photovoltaik-Pflicht im Südwesten in Kraft getreten: Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installieren. Darauf weisen die vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Programme Zukunft Altbau und Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hin. Wer sein Dach großflächig saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Die Zahl der Solaranlagen wird aufgrund der neuen Regelung deutlich zunehmen.


Gesetz greift bei allen grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden

Wer eine Photovoltaikanlage errichtet, erzeugt günstigen Solarstrom. Das macht unabhängiger vom Stromversorger, widerstandsfähiger gegen die steigenden Strompreise und trägt zu einem klimaneutraleren Strommix bei. Je nach Größe der Anlage und dem Strombedarf wird in Wohngebäuden rund ein Drittel des Ökostroms für die Beleuchtung und elektrische Geräte selbst verbraucht. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die einen Solarstromspeicher, ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe haben, können den wirtschaftlich lukrativen Eigenverbrauch des Stroms vom Dach noch weiter steigern.

Den Teil, der nicht selbst genutzt werden kann, speist die Anlage gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein. Diese wurde im Sommer 2022 deutlich angehoben: Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung liegt nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Inzwischen ist auch eine Volleinspeisung wieder attraktiv. Hier liegt die Vergütung bei 13 Cent pro Kilowattstunde.

60 Prozent des Dachs müssen belegt werden

„Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Diese Regel ist der vierte und letzte Schritt im Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs bezüglich der Photovoltaik-Pflicht.“ Vorher galt dies schon beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und Parkplätzen.

Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen. Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Kosten für den gestiegenen Stromverbrauch. Außerdem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Meist ist eine Vergrößerung der Anlage auch sinnvoll, um den zusätzlich erzeugten Strom einzuspeisen.

Definition: Was ist eine grundlegende Dachsanierung?

Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung eines Flachdachs oder die Eindeckung eines Steildachs großflächig erneuert wird. Dabei ist es unerheblich, ob eine Wiederverwendung der Baustoffe erfolgt oder nicht. Aber es gibt auch Ausnahmen: wenn Baumaßnahmen ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden, etwa Sturmschäden, dann handelt es sich nicht um eine grundlegende Dachsanierung.

Zudem muss es sich mindestens um eine zusammenhängende Dachfläche von 20 Quadratmetern handeln, sonst gilt die Dachfläche als nicht ausreichend für eine Solarnutzung geeignet. Als solargeeignet gelten Dachflächen außerdem, wenn sie ausreichend von der Sonne beschienen werden. „Damit sind nicht verschattete oder nur wenig verschattete Dachflächen gemeint, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind“, erklärt Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. „Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, stuft die Landesregierung als nicht geeignet ein.“

Für eine Solarnutzung grundsätzlich als ungeeignet gelten kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht prinzipiell von der Solar-Pflicht ausgenommen, hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Zudem ist es möglich, einen Härtefallantrag bei der unteren Baurechtsbehörde zu stellen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verursachen würde. Diese Anträge haben inzwischen allerdings nur noch im Einzelfall Erfolg. 

Ein Beispiel

Geht man bei einem freistehenden Einfamilienhaus von rund 100 Quadratmetern solargeeigneter Dachfläche aus, sind mindestens 60 Quadratmeter des Dachs zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zwölf Kilowatt. Eine Photovoltaikanlage kostet derzeit pro Kilowatt Leistung rund 1.600 bis 1.900 Euro, die gesamte Beispielanlage also rund 21.000 Euro. Mit ihr können je nach Ausrichtung der Anlage rund 12.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden. Das ist mehr als dreimal so viel, wie der durchschnittliche Haushaltsstromverbrauch einer Familie beträgt – allerdings ohne Wärmepumpe und E-Auto.

Spätestens zwölf Monate nach der Errichtung der Anlage müssen die Eigentümerinnen oder Eigentümer der unteren Baurechtsbehörde eine Bestätigung der Bundesnetzagentur zukommen lassen, dass die Photovoltaikanlage im Markstammdatenregister registriert worden ist.

Andere Erfüllungsmöglichkeiten des Gesetzes

Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, das Gesetz zu erfüllen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können die Anlagen statt aufs Hausdach auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung installieren. Dazu zählt beispielsweise die Fassade, der Carport oder der Garten. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist ebenfalls möglich. Eine weitere Option ist die Installation einer solarthermischen Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt. Damit haben Eigentümerinnen und Eigentümer einen Spielraum bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht.

Das Potenzial der Solar-Pflicht ist hoch. Jedes Jahr greift sie bei geschätzt 27.000 Wohngebäuden und 7.000 Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg, deren Dächer für eine Solarnutzung geeignet sind und auf denen bisher noch keine Photovoltaikanlage installiert wurde.

Kostenfreie Beratung im KEK-Beratungszentrum

Die KEK informiert und berät bei individuellen Fragen kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum: weitere Informationen und  Terminvereinbarung.

Darüber hinaus finden regelmäßig Online-Vorträge zum Thema „Photovoltaik auf dem Eigenheim“ statt. Die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Für erste Informationen zur Planung der eigenen Photovoltaikanlage nutzen Sie gern unseren Wegweiser Photovoltaik.

Antworten auf Fragen zur Photovoltaik-Pflicht gibt es beim Umweltministerium Baden-Württemberg.

 

 

Gemeinsam mit Zukunft Altbau informiert die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 18. Januar über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).


Spezial-Vortrag für Sanierungswillige

Eine energetische Sanierung des Wohngebäudes bringt für Eigentümerinnen und Eigentümer viele Vorteile mit sich: Gegenüber einem unsanierten Gebäude können 50-80 % der Energie- und Heizkosten eingespart werden. Der Wohnkomfort wird erhöht und auch der Wert der Immobilie wird durch eine Sanierung gesteigert. Für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen gibt es von Bund und Land Fördermittel, Zuschüsse zur Finanzierung oder steuerliche Begünstigungen. Diesen Förderdschungel zu durchdringen ist allerdings eine Herausforderung, vor der viele Sanierungswillige stehen. Hier möchte die KEK gemeinsam mit Zukunft Altbau eine Hilfestellung bieten und am 18. Januar im Online-Vortrag „Aktuelle Förderlandschaft für Maßnahmen der Gebäudesanierung“ informieren.

Aktueller Überblick über Fördermittel von Bund und Land

Frank Hettler, Energieberater und Leiter von Zukunft Altbau, gibt einen Überblick zur aktuellen Fördersituation und stellt verschiedene Fördersätze der BEG für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Standards vor. Welche Maßnahmen sind förderfähig? Wie hoch ist die Förderung? Wer ist überhaupt antragsberechtigt und was sollte man bei der Antragstellung beachten? Hettler gibt Antworten auf diese und weitere Fragen und zeigt anhand von verschiedenen Beispielrechnungen welche Förderungen möglich sind. Im Anschluss steht der Referent für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.

Datum und Uhrzeit:

Der kostenfreie Online-Vortrag findet am Mittwoch, 18.01.2023 um 17 Uhr via Zoom statt.

Anmeldung und weitere Informationen

Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungsseite

2022 war ein besonderes Jahr für den Karlsruher Klimafonds: Wir feierten 10 Jahre Aufforstungsprojekte in Ecuador! Aus diesem Anlass haben wir uns einen etwas anderen Jahresrückblick überlegt. Dafür suchten wir unsere persönlichen Lieblingsbilder von dem diesjährigen Projektbesuch im Nebelwald aus und erzählen Ihnen zu jedem Foto die jeweilige Geschichte dahinter. Hoffentlich bereitet Ihnen die Rückschau in Bildern genauso große Freude wie uns.


Der Nebelwald im Kanton San Miguel de los Bancos in Pichincha, Ecuador © KEK
Lieblingsbild #1: Die Schönheit des Nebelwaldes

Solche Aufnahmen des Nebelwaldes erinnern uns immer wieder daran, für was wir gemeinsam mit dem Team in Mindo das ganze Jahr über arbeiten und wie wichtig diese Mission ist. Rund um unsere Aufforstungsprojekte gibt es noch einige kleine Bestände von Primärregenwald. Doch inzwischen stellen sie nur noch 5 % der Flächen im Kanton San Miguel de Los Bancos dar. Der Großteil wird als Weideflächen intensiv für die Viehzucht genutzt. Seit zehn Jahren lautet unser Ziel deshalb, so viele „Puntos Verdes“ (grüne Flecken) wie möglich in der Region zu schaffen und so den faszinierenden Nebelwald zu regenerieren.

Iván Ortíz mit seinem selbstgeflochtenen Rucksack bei der Pflanzung © KEK ­ ­Iván Ortíz mit seinem selbstgeflochtenen Rucksack bei der Pflanzung © KEK ­ ­ ­
Lieblingsbild #2: Kreativität, die begeistert

Im Jahr 2022 schloss das Team Mindo das Aufforstungsprojekt Milpe in Rekordzeit ab. Eine Pilotfläche von einem Hektar wurde innerhalb von wenigen Tagen aufgeforstet, die restlichen fünf Hektar folgten in nur zwei Wochen. Das war neben der langjährigen Erfahrung auch der Kreativität der Arbeiter*innen zu verdanken. So entwickelte Iván Ortíz zusammen mit seiner Familie ein neues Transportmittel für die Setzlinge: einen selbstgeflochtenen Rucksack, in dem sich die Setzlinge problemlos durch schwieriges Gelände transportieren lassen.

Ein Anden-Bartvogel in Mindo, Pichincha, Ecuador © Heike Brieschke
Lieblingsbild #3: Das Zusammenspiel von Klima- und Artenschutz

In unserer täglichen Arbeit sind wir von einer Sache fest überzeugt: Artenschutz und Klimaschutz sind zwei Seiten derselben Medaille. Das eine wird nur zusammen mit dem anderen gelingen. Auch deshalb sind die Projektbesuche in Ecuador für uns so wertvoll. Denn der Begriff „Artenvielfalt“ lässt sich zwar erklären, doch ihn einmal selbst zu erleben hinterlässt einen wirklich bleibenden Eindruck. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Artenvielfalt auf unseren Aufforstungsflächen langsam aber sicher erholt. Unsere Artenschutzbeauftragte Heike Brieschke zählt von Jahr zu Jahr mehr Vogelarten.

Aufforstungsmanager Pedro Peñafiel mit einer Vogelspinne in der Baumschule von Mindo Lindo in Mindo, Ecuador © Nicanor Mejía
Lieblingsbild #4: Ein lebendiges Arbeitsumfeld

Die Pflanzperioden setzen das gesamte Team einem Stresstest aus, denn es müssen viele Aufgaben in einem kurzen Zeitraum erledigt werden: Die Erstellung von Pflanzplänen, der Kauf von Setzlingen, der Transport zum und innerhalb des Grundstücks, der Einsatz der Arbeiter*innen, die Budgetplanung und vieles mehr. Hinzu kommen äußere Faktoren, die nicht kontrollierbar sind, wie beispielsweise das Wetter. Doch das Arbeiten inmitten diverser faszinierender Arten erinnert stets daran, wie wichtig unsere Arbeit für die lokale Flora und Fauna ist. Mit seiner guten Laune und seinen lustigen wie auch interessanten Anekdoten weiß unser lokaler Projektkoordinator Pedro Peñafiel außerdem die Arbeitsatmosphäre aufzulockern. Hier präsentiert er tiefenentspannt eine gigantische Vogelspinne, die durch unsere Arbeit eine sichere Heimat findet.

Aufforstungsmanager Nicanor Mejía bei der Bestimmung einer neuen Baumart auf der Aufforstungsfläche "Milpe" in San Miguel de los Bancos, Ecuador © KEK
Lieblingsbild #5: Faszination Bäume

Doch Pedro Peñafiel ist nicht der einzige, der eine ansteckende Begeisterung für das Thema mitbringt. Nicanor Mejía, der das Team in Ecuador 2020 als Forstingenieur verstärkte, hat neben der Arbeit in den Aufforstungsprojekten auch ein Hobby, das er gelegentlich auf den Flächen ausüben kann: Er ist auf der Suche nach neuen Baumarten. Hin und wieder entdeckt er eine ihm bisher unbekannte Baumart und wartet anschließend oft mehrere Monate, bis der Baum blüht und Früchte trägt. Denn erst dann lässt sich dieser sicher bestimmen und möglicherweise als neue Art beschreiben. Während der Begehung der neuen Aufforstungsfläche „Milpe“ konnten wir diesen Moment von unserem begeisterten Teammitglied einfangen.

Lourdes und Norma Ortíz inmitten ihrer eigenen Setzlinge im Kanton San Miguel de los Bancos in Pichincha, Ecuador © KEK
Lieblingsbild #6: Die eigene Baumschule

Die Begeisterung für Bäume macht auch vor den weiblichen Pflanzerinnen nicht Halt. So leiten Lourdes und Norma Ortíz neben ihrer Arbeit auf den Aufforstungsflächen inzwischen eine eigene Baumschule und produzieren sowohl für die KEK als auch für andere Aufforstungsprojekte in der Region Setzlinge heimischer Baumarten. Dadurch lernen sie einerseits auf ganz praktische Weise noch mehr über die Besonderheiten der einzelnen Pflanzen, andererseits sichern sie sich somit eine weitere Einnahmequelle. Und das erfüllt nicht nur sie selbst, sondern auch uns als Projektleiter*innen mit Stolz!

Ihnen hat unser persönlicher Einblick in die Projektarbeit vor Ort gefallen und Sie möchten diesen Einsatz unterstützen? Dann können Sie beim Karlsruher Klimafonds



Weitere Informationen

Ab sofort sind wir wieder telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. Online- und Telefon-Beratungen finden wieder statt. Unser Beratungszentrum bleibt bis einschließlich 5. Januar geschlossen.


Beratungszentrum öffnet wieder am 9. Januar

Ab dem 9. Januar beraten wir Sie gerne wieder persönlich vor Ort in unserem Beratungszentrum Klima – Energie – Mobilität am Karlsruher Marktplatz. Wir haben von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Termine können Sie ganz einfach hier online buchen oder telefonisch unter 0721 48088-250 vereinbaren.

Freie Termine für Online- und Telefonberatungen

Ab sofort bieten wir wieder Onlineberatungen und Telefonberatungen u.a. zu den Themen Photovoltaik, Energie und E-Mobilität an. Das komplette Beratungsangebot finden Sie hier.