Die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude wurde vorläufig gestoppt. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst und beraten Sie kostenfrei zu Fördermitteln
Die Bundesregierung hat die Förderung von Effizienzhäusern und der energetischen Sanierung mit sofortiger Wirkung gestoppt. Grund dafür ist der große Ansturm auf die Fördermittel, der die bereitgestellten Mittel deutlich übersteigt. Nun soll die Förderung grundlegend reformiert werden.
Welche Förderungen werden eingestellt?
- Neubauförderung nach Standard Energieeffizienzhaus 55: diese Förerung wäre zum Monatsende ohnehin ausgelaufen und wird nicht neu aufgenommen.
- Förderung für energieeffiziente Sanierungen: Sie soll wiederaufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
- Neubauförderung nach Standard Effizienzhaus 40: noch ist unklar, ob diese Förderung wieder aufgenommen wird. Die Entscheidung ist abhängig von Haushaltsmitteln und soll zügig getroffen werden.
Was ist das Ziel der Reformierung?
Fördermittel sollen künftig gezielt dort eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten ist. Im Gebäudebereich ist das v.a. für Sanierungsmaßnahmen der Fall.
BAFA-Förderung nicht betroffen
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung.
Beratung zu Fördermitteln bei der KEK
Sie haben den Durchblick über den Förderdschungel verloren? Unsere Expert*innen beraten Sie im KEK-Beratungszentrum kostenlos und unabhängig.
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Foto: © KEA-BW
Karlsruher Klimaschutzkampagne: Kennen Sie schon das neue Informationsportal der Karlsruher Solar-Offensive?
Neue Informationsplattform zum Thema Photovoltaik
Unter dem Slogan „KA° – Wir machen Klima“ bündelt die neue Plattform der Karlsruher Solar-Offensive https://klima.karlsruhe.de/ lokale Angebote zur Solarenergienutzung im privaten Eigentum, in Miete sowie in Unternehmen.
So ermöglicht sie den einzelnen Zielgruppen einen schnellen Überblick – von der Information und Beratung über Fördermöglichkeiten, Beteiligungs- und Mietangebote bis hin zur Projektierung der eigenen Photovoltaikanlage.
Photovoltaik-Beratung im KEK-Beratungszentrum
In unserem KEK-Beratungszentrum Klima Energie Mobilität berät unsere Photovoltaik-Expertin Karina Romanowski Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung/
Gewinnspiel
Unser PV-Gewinnspiel läuft noch bis zum 31. März. Alle, die an einer kostenlosen Erstberatung teilnehmen und beim Postkarten-Bilderrätsel mitmachen, haben die Chance, ein Balkon-Solarmodul zu gewinnen. Weitere Informationen gibt es hier.
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Foto: ⒸHelios
Mit mehr als drei Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner*innen ist Karlsruhe CarSharing-Hauptstadt Deutschlands
Fünf der zehn Spitzen-Städte liegen in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist das Bundesland Deutschlands mit den meisten Carsharing-Orten. Alle Städte mit über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verfügten über mindestens ein Carsharing-Angebot. Von den mittelgroßen Städten zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern boten fast 80 Prozent ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit des Autoteilens, ebenso fast 20 Prozent der Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Unter den TOP 10 der deutschen „Carsharing-Hauptstädte“ im Städteranking 2019 des Bundesverbands CarSharing waren die Hälfte baden-württembergische Städte: Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Heidelberg und Tübingen. Spitzenreiterin ist Karlsruhe mit mehr als 3 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner*innen.
Stadtmobil – CarSharing-Anbieter in Karlsruhe
Stadtmobil bietet den ca. 303.000 Einwohnern in Karlsruhe die höchste CarSharing-Dichte aller deutschen Großstädte an. Die Zahl der Nutzer*innen hat sich seit 2010 mehr als verdreifacht und lag 2021 bei über 25.000.
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Foto: stadtmobil
Neuer Leitfaden des Solar Clusters Baden-Württemberg: Der Ratgeber „Photovoltaik in Gewerbe und Industrie – Solarenergie erfolgreich einsetzen“ zeigt wie Gewerbe und Industriebetriebe Photovoltaik-Projekte realisieren können.
Ziel des Leitfadens
Zahlreiche Handwerks-, Gewerbe- und Industriebetriebe in Baden-Württemberg engagieren sich für Klimaschutz und setzen bereits konkrete Maßnahmen zur CO2-Reduktion um. Eine gute Möglichkeit mit Mehrfachnutzen ist die Investition in die Photovoltaik.
Um Unternehmen einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten und Geschäftsmodelle für Photovoltaik zu geben, hat das Solar Cluster einen neuen Leitfaden explizit für Betriebe konzipiert. Anhand von Praxisbeispielen aus Baden-Württemberg stellen die Autoren anschaulich dar, wie Photovoltaik-Projekte in Gewerbe und Industriebetrieben umgesetzt werden können.
Inhalte
Inhalt des Leitfadens „Photovoltaik in Gewerbe und Industrie – Solarenergie erfolgreich einsetzen“ im Überblick:
- Vorteile für Gewerbebetriebe & Industrie
- Vielfältiger Einsatz der Photovoltaik in Unternehmen
- Überblick und Vergleich über Betreibermodelle für Photovoltaikanlagen
- Synergien mit Batteriespeicher, E-mobilität und Wärme/Kälte
- Photovoltaik-Pflicht & CO2-Bilanz
Download
Gedruckte Exemplare können Sie kostenfrei per E-Mail bestellen. Kontakt: Thomas.Uhland(at)solarcluster-bw.de oder Photovoltaik-Netzwerk BW
Die Broschüre wurde vom Solar Cluster Baden-Württemberg und Fraunhofer ISE im Rahmen des Projekts Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg ausgearbeitet. Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Die KEK berät kostenfrei
Die KEK berät insbesondere kleine und mittlere Unternehmen kostenfrei und ums Thema Energieeffizienz >>zum Beratungsangebot KEFF – Kompetenzstelle für Energieeffizienz
Weitere Informationen
- Solar Cluster
- KEK-Beratungszentrum
- Terminvereinbarung
- Kompetenzstelle Energieeffizienz (KEFF)
- Beratung für Unternehmen
- Photovoltaik-Pflicht Verordnung – PVPf-VO des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Foto: Photovoltaik auf Logistikzentrum in Muggensturm (Landkreis Rastatt) © GOLDBECK SOLAR
Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen, günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb sind sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten jetzt Pflicht / Karina Romanowski, PV-Beraterin der KEK und des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg informiert und berät kostenfrei zur Photovoltaik-Pflicht ab 2022
Erweiterte PV-Pflicht – für wen gilt sie?
Seit 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. „Wer einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss künftig 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Plätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen“, erklärt Karina Romanowski, Beraterin der KEK und des PV-Netzwerks Mittlerer Oberrhein (MO).
Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht bedeutet: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit nach Ost und West ausgerichteten Dachflächen verfügt über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die PV-Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung von knapp elf Kilowattpeak. Ein Kilowatt kostet derzeit rund 1.800 Euro, die gesamte Anlage also rund 20.000 Euro. Für den Klimaschutz sei es am besten, das ganze Dach für möglichst viel Solarstrom zu belegen, rät Romanowski. Gerade nach Osten und Westen orientierte Dachflächen liefern gemeinsam über den ganzen Tag günstigen Strom. „Sie sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld einbringt, als er kostet. Künftig werden sie zum Standard werden wie die Regenrinne oder die Heizung“, so die PV-Beraterin.
PV lohnt sich auch für Nichtwohngebäude
Bei einem Nichtwohngebäude mit einem 300 Quadratmeter großen Flachdach muss die Anlage rund 40 Kilowattpeak installierte Leistung haben. Die Kosten dafür liegen bei rund 60.000 Euro. Das klingt viel, lohnt sich aber richtig. Denn die Anlagen erzeugen tagsüber Solarstrom. Genau zu der Zeit wird in den Betrieben gearbeitet und der meiste Strom benötigt. Ein großer Anteil des erzeugten Stroms wird also sofort selbst verbraucht. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlage und entlastet das Stromnetz.
PV-Anlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich ebenfalls. Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Die Zahl der Elektroautos nimmt stetig zu und damit auch der Stromverbrauch. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.
Alternative Möglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht
Wer keine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung setzen. Zum Beispiel auf der Wiese vor dem Haus. „Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist möglich“, erklärt Romanowski vom PV-Netzwerk. „Der Strom kann an Dritte vor Ort verkauft oder ins Netz eingespeist werden.“ Eine weitere Option sind Solarthermie-Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen können.
Die KEK berät kostenfrei rund ums Thema Photovoltaik
Gemeinsam mit dem PV-Netzwerk Mittlerer Oberrhein berät Karina Romanowski von der KEK Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Zum Beispiel zur Eignung des Gebäudes für eine Photovoltaikanlage, zu Eigenverbrauch und Stromspeicherung, Planung, Fördermitteln und Stecker-Solargeräten („Balkon-PV“). Die Beratungen finden vor Ort im KEK-Beratungszentrum Klima Energie Mobilität, telefonisch oder online statt >>Terminbuchung und weitere Informationen
Weitere Informationen
- KEK-Beratungszentrum
- zur Terminvereinbarung
- Zusammenfassung des PV-Netzwerks BW
- Photovoltaik-Pflicht Verordnung – PVPf-VO des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Foto: © Kuhnle & Knödler