Der BW-e-Solar-Gutschein: das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert E-Fahrzeug und Wallboxen in Kombination mit einer PV-Anlage


Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf und das Leasen eines E-Pkws (M1), eines E-Nutzfahrzeugs bis 3,5 t (N1) oder E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e), wenn gleichzeitig eine PV-Anlage (neu) betrieben wird. In Verbindung mit der Anschaffung eines E-Fahrzeugs ist zudem die pauschale Förderung einer Wallbox möglich.

Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind natürliche und juristisches Personen, OHGs sowie Personengesellschaften, die vorwiegend in Baden-Württemberg unterwegs sind und das Fahrzeug dort kaufen oder leasen.
 
Wie wird gefördert?

Pauschal werden 1000 Euro für die Anschaffung (Kauf oder Leasing) eines der genannten E-Fahrzeuge gefördert, wenn gleichzeitig eine PV-Anlage betrieben ist oder installiert wird. Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist, dass

  1. das E-Fahrzeug für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen ist. Die maximale Förderung beim Leasing erstreckt sich auf 3 Jahre.
  2. die PV-Anlage vom Antragssteller betrieben wird bzw. ab Zuwendungsbescheid innerhalb der nächsten 6 Monaten Anlagenbetreiber durch die Installation einer PV-Anlage wird.
  3. Die Anlage mindestens 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweist.

Für die Anschaffung einer Wallbox in Verbindung mit der Anschaffung des E-Fahrzeugs können zudem pauschal 500 Euro Förderung beantragt werden. Die Wallbox muss dabei aus der PV-Anlage gespeist werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministerium BW und der L-Bank.

Foto: ©Hans Urban

Wir machen Weihnachtspause: In der Zeit vom 24.12.2021 bis einschließlich 2.1.2022 ist unser Büro nicht besetzt / Termine im Beratungszentrum können ab dem 3.1.2022 wieder gebucht werden


Bitte beachten Sie, dass unser Büro in der Zeit vom 24.12.2021 bis einschließlich 02.01.2022 nicht besetzt ist. Sie erreichen uns wie gewohnt ab dem 03.01.2022.
 
Termine im Beratungszentrum
Termine im Beratungszentrum können ebenfalls ab dem 03.01.2022 wieder gebucht werden. Bis auf Weiteres finden unsere Beratungen vorwiegend online mit Video / Bildschirmübertragung oder telefonisch statt. Für Termine vor Ort gilt die 2G-Regel.
 
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und genügend Zeit, um neue Energie zu tanken. Bleiben Sie gesund!
 

Herzliche Grüße
Dirk Vogeley und das Team der KEK



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Foto: © Mel Poole / Unsplash

Weihnachtsaktion in der Fußgängerzone: Als Josef verkleidet verteilt Citypfarrer Dirk Keller vom 20. bis 23. Dezember Weihnachtssterne


In der Woche vor Weihnachten steht „unserem“ Lastenkarle ein besonderer Einsatz bevor: Das geräumige Lastenrad des Vereins Lastenkarle, das normalerweise für Ausflüge oder zum Einkaufen bei uns im Beratungszentrum ausgeliehen wird, wird von Citypfarrer Dirk Keller weihnachtlich mit Krippe und Stern geschmückt und mit Weihnachtskeksen bepackt.
Als Josef verkleidet zieht Pfarrer Keller, der sich mit dem katholischen Pastoralreferenten Alexander Ruf abwechselt, vom 20. bis 23. Dezember durch die Fußgängerzone, um die Weihnachtsbotschaft in die Stadt zu bringen. Begleitet werden die beiden von Maria in wechselnder weiblicher Besetzung. Gemeinsam verteilen sie 1.000 Sternekekse, die die Bäckerei Schmidt extra für diese Aktion gebacken hat, mit einem Segensspruch an Passanten.
Zu sehen sind Josef, Maria und der geschmückte Lastenkarle bereits beim Citygottesdienst am 19. Dezember um 18 Uhr in der Lutherkirche. Der Gottesdienst wird live auf BadenTV gestreamt.

„Lastenkarle“ kann im KEK-Beratungszentrum ausgeliehen werden
Wer den Lastenkarle einfach mal ausprobieren möchte, kann das E-Lastenrad des Vereins Lastenkarle e. V kostenfrei bei uns im KEK-Beratungszentrum am Marktplatz ausleihen (>>zur Buchung). Alle, die mehr über E-Lastenräder wissen möchten, oder mit dem Gedanken spielen, sich selbst eines anzuschaffen, vereinbaren am besten einen Beratungstermin bei Nicole Knorr, unserer Ansprechpartnerin für E-Mobilität (>>zur Terminvereinbarung).


Weitere Informationen

Foto: Manfred Keller

Ortsverwaltung Hohenwettersbach, AK Klima und Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) küren Gewinnerbilder des Malwettbewerbs in Hohenwettersbach


Im Rahmen des EnergieQuartiers Ho­henwettersbach beteiligten sich Kinder der Städtischen KiTa „Wiesenwichtel“, der Evang. KiTa „Regenbogen“ und der Schule im Lustgarten an einem Malwettbewerb mit dem Titel „Wir malen unsere Wunsch-Zukunft“. Die Vorgabe war, Themen wie Sonnen- und Windenergie, Lebens- und Wohnräume, Natur, Tiere und Menschen einfließen zu lassen. Im Herbst haben die Kinder der drei Einrichtungen circa 160 Kunstwerke gemalt und gebastelt.

Die Ergebnisse waren für die Jury – bestehend aus Ortsvor­steherin Frau Ernemann, Herrn Friedmann (Projektleiter EnergieQuartier Hohenwetters­bach, KEK) und Frau Trautwein als Vertreterin des AK Klima – so vielfältig und kreativ, dass sie sich schwertaten, aus den gemalten Bildern Gewinner auszuwählen. Wegen der großen Anzahl der Bilder gelang dies auch nur für die beiden KiTas. Die Bewertung der Bilder der Schule wird 2022 erfolgen. Die Jury war beeindruckt und begeis­tert von den vielen Anregungen, Ideen und Vorstellungen unserer kleinen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Der KEK möchte während der 3-jährigen Laufzeit des Energie­Quartiers Hohenwettersbach, Kinder und Eltern für eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunftsgestaltung erreichen. Ziel ist es, sich gemeinsam auf den Weg zu machen, ins Handeln zu kommen und in Hohenwettersbach günstige Lebensbedingungen für Mensch, Tier und Natur aktiv zu gestalten. Ganz nach dem Motto: Global denken und lokal handeln.

Die KEK arbeitet in Hohenwettersbach in enger Kooperation mit dem Arbeitskreis klimaneutrales Hohenwettersbach.

Foto: Frau Ernemann, Frau und Herr Trautwein bei der Bilderauswahl © KEK

Am 10. Dezember 2021 bieten wir Ihnen, als Bürger*innen der Stadt Karlsruhe, erneut individuelle Beratung bei der Photovoltaik & E-Mobilität gemeinsam im Fokus stehen.


Nach unserem ersten Testballon im Rahmen eines Aktionsberatungstags am 12. November 2021 möchten wir Ihnen nun dieses Angebot langfristig anbieten und bieten hierzu monatlich einen Beratungstag an.

Diese Themen und Fragestellungen erwarten Sie in der Beratung:

  • Individuelle Bedarfsanalyse hinsichtlich PV und E-Mobilität.
  • Wie kann die eigene Photovoltaik-Anlage als Stromtankstelle genutzt werden?
  • Was kostet mich das und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Wie kommt die Sonne überhaupt in den Tank und was ist dabei zu beachten?

Sie haben Fragen, die diese Schnittstelle betreffen? Nicole Knorr (Ansprechpartnerin E-Mobilität bei der KEK) und Karina Romanowski (Ansprechpartnerin Photovoltaik bei der KEK) freuen sich Sie beraten zu dürfen.

Buchen Sie Ihren Termin über unser Buchungstool unter https://www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung/ oder telefonisch unter 0721 480 88 250.

Bitte halten Sie Ihren aktuellen Strombedarf und Ihre Jahresfahrleistung für den Termin bereit.


Foto: ©Pixabay (PV), Charlotte Stowe / Unsplash (Auto)

Anträge können ab dem 23. November 2021 bei der KFW gestellt werden


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert mit zwei unterschiedlichen Förderprogramme den Ladeinfrastruktur-Ausbau bei Unternehmen und Kommunen zur Unterstützung von Flotten- und Mitarbeiterladen.

Was wird gefördert?
Mit dem Kfw-Programm 441 können Unternehmen Ladeinfrastruktur und deren Errichtung auf privaten (nicht öffentlich zugänglichen) Stellplätzen fördern lassen, die für das Aufladen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge bzw. der Beschäftigen-Fahrzeuge errichtet werden.
Das Kfw-Programm 439 richtet sich an Kommunen, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur zum Laden der eigenen Flotte bzw. der Mitarbeiterfahrzeuge zu fördern.
Gefördert wird in beiden Fällen der Kauf und die Installation von Ladestationen bis maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Voraussetzung für die Förderung sind u.a. der Bezug von 100% Ökostrom und eine Betriebslaufzeit von 6 Jahren ab Inbetriebnahme.

Wie wird gefördert?
Insgesamt sind dabei 70% der zuschussfähigen Gesamtkosten förderfähig, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt. Für Unternehmen müssen die Gesamtkosten pro Ladepunkt mindestens 1.285,71 Euro betragen, damit eine Förderung möglich ist. Maximal kann ein Standort mit 45.000 Euro gefördert werden. Für Kommunen liegt die Antragssumme bei mindestens 9000 Euro, sodass mindestens 10 Ladepunkte gebündelt beantragt werden müssen. Dabei dürfen die Gesamtkosten des Vorhabens 12.857,14 Euro nicht unterschreiten.
Anträge können seit dem 23.11.2021 solange gestellt werden, solange der Fördermittel im Fördertopf vorhanden sind.

Foto: ©Lena Balk / Unsplash