Hinweise und Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderdauer
Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Für ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2000 installiert wurden, regelte das EEG 2000, dass das Jahr 2000 als Inbetriebnahmejahr gilt. Damit endet für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung zum Jahresende 2020. Bei PhotovoltaikAnlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, spricht man von Ü20-Anlagen.
Für die Betreiber dieser sogenannten Ü20-Photovoltaik-Anlagen gibt es zwei hilfreiche Leitfäden mit aktuellen Informationen:
- Die Handlungsanweisung der Energieagentur NRW „Hinweis für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen“
- Der Leitfaden des Solarcluster BW „Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen“
Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Expert*innen.
Foto: ©Photovoltaik-Netzwerk BW/ Kuhnle&Knödler
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