Hinweise und Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderdauer


Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Für ältere Anlagen, die vor dem  Jahr  2000  installiert  wurden,  regelte  das  EEG  2000,  dass  das  Jahr  2000  als  Inbetriebnahmejahr  gilt.  Damit endet für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung zum Jahresende 2020. Bei PhotovoltaikAnlagen,  die  nach  20  Jahren  aus  der  EEG-Förderung  fallen,  spricht  man  von  Ü20-Anlagen.

Für die Betreiber dieser sogenannten Ü20-Photovoltaik-Anlagen gibt es zwei hilfreiche Leitfäden mit aktuellen Informationen:

  1. Die Handlungsanweisung der Energieagentur NRW „Hinweis für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen“

  2. Der Leitfaden des Solarcluster BW „Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen“

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Expert*innen.


Foto: ©Photovoltaik-Netzwerk BW/ Kuhnle&Knödler

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