Strom aus Solaranlagen wird weiterhin vergütet // Eignungs-Check Solar der KEK für private Haushalte


Karlsruhe, 19. Juni 2020 – Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung entschieden, den 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik aus dem EEG zu streichen. „Diese Entscheidung ist ein gutes Signal für Verbraucher, denn damit wird auch zukünftig Strom, der mit der eigenen Photovoltaikanlage erzeugt wurde, auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet,“ freut sich Monika Wilkens, Energieberaterin der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur. „Interessenten, die eine neue Photovoltaikanlage installieren wollen, müssen nicht mehr fürchten, dass sich diese nur für den Eigenbedarf rechnet“, erklärt Wilkens. Die bisherige gesetzliche Regelung sah vor, dass die Einspeisevergütung bei neuen Anlagen aus Kostengründen ausgesetzt wird, sobald in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 52 Gigawatt installiert sind. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als Formsache.

Ist das Dach für eine Solaranlage geeignet?

Für private Haushalte im Stadtgebiet Karlsruhe, die sich überlegen, eine Solaranlage anzuschaffen, bietet die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Eignungs-Check Solar an. Bei einem Beratungstermin vor Ort prüft ein unabhängiger Energieberater der KEK anhand von Dachflächen, -typen und -neigung zunächst, ob eine Solaranlage auf das Haus passt und beantwortet erste Fragen zu Umsetzung, Kosten und Wirtschaftlichkeit der Anlage. Ebenfalls im Eignungs-Check Solar enthalten sind Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten sowie ein schriftlicher Bericht mit konkreten Empfehlungen für die Planung und die Errichtung einer Solaranlage. Der Eigenanteil für den Check liegt dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium bei 30 Euro. Termine können unter bei der KEK unter 0721 – 480 880 oder info(at)kek-karlsruhe.de vereinbart werden.


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Foto: ©Beate Schade