Informationen rund ums Thema Nachhaltige Mobilität & Ladeinfrastruktur
Im Anschluss an Ihre Beratung zu nachhaltiger Mobilität haben wir für Sie weitere Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei den nächsten Schritten helfen sollen. Sie wollen nur einen kurzen Überblick? Schauen Sie hier.
Allgemeine Infos
Brauche ich ein E-Auto?
Über Folgendes sollten Sie sich vor dem Kauf eines Elektroautos Gedanken machen:
- Analysieren Sie Ihr Mobilitätsverhalten
- Zurückgelegte Strecken
- Häufigkeit
- Dauer und Zeiten
- Bequemlichkeit vs. Notwendigkeit
- Recherchieren Sie Alternativen und lassen Sie sich beraten
- Carsharing nutzen und je nach Bedarf das passende Auto leihen
- Mitfahrgelegenheiten
- Fahrzeug teilen mit Nachbarn, Familienmitgliedern, Freunden
- Umstieg auf ein kleineres Fahrzeug, z.B. Kleinwagen, Leichtkraftfahrzeug oder E-Bike
- Starten Sie eine Testphase von 2-4 Wochen
- Mobilitätsverhalten umstellen
- Erfahrungen sammeln
- Mit anderen Menschen austauschen
- Liste mit Pro und Contra erstellen
- Entscheidung treffen
Viel Spaß dabei!
Lohnt sich ein E-Auto wirtschaftlich und für die Umwelt?
E-Autos sind zu teuer? Finden Sie es heraus:
- E-Mobilitätsrechner https://www.e-mobilitaetsrechner.de/calculator/start
- Kostenrechner https://www.e-stations.de/www/htdocs/w011a07c/estations-v5/www/elektroautos/kostenrechner
- E-Rechner https://efahrer.chip.de/e-rechner
E-Autos sind gut für die Umwelt! Stimmt das?
- Umweltrechner https://www.emobil-umwelt.de/
- CO2-Rechner https://www.goclimate.de/co2-rechner/co2-rechner-auto/
Batterie, Lebensdauer und Garantie
Batterie, Lebensdauer und Garantie
- https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/info/elektroauto-batterie/#:~:text=Wichtig%20zu%20wissen%3A%20Die%20Hersteller,Betriebsjahren%20oder%20160.000%20km%20gesetzt
- https://www.elektroauto-news.net/2022/batterietausch-nach-garantieablauf-was-er-wirklich-kosten-kann
Spezielle Infos zu Gebrauchtwagen:
- ADAC Batteriecheck: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/batteriecheck-elektroauto/
- Batterieleistung und Garantie: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/info/elektroauto-batterie/#:~:text=Wichtig%20zu%20wissen%3A%20Die%20Hersteller,Betriebsjahren%20oder%20160.000%20km%20gesetzt
- https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/elektroautos-gebraucht-kaufen/
Wie finde ich das passende E-Auto?
Hier können Sie die Fahrt mit einem E-Auto testen
Batterieelektrisches Fahrzeug (BEV = Battery Electric Vehicle): Ein BEV ist ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug, das ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben wird. Ein BEV fährt demnach komplett ohne Verbrennermotor.
Brennstoffzellen-Fahrzeug (Wasserstoffauto): Wasserstoffautos sind ebenfalls elektrische Fahrzeuge. Der Unterschied zum E-Auto ist, dass im Wasserstoffauto eine Brennstoffzelle samt Wasserstofftank verbaut ist, die den Strom für den Antrieb während der Fahrt erzeugt.
Plug-in-Hybrid (PHEV): Ein Plug-in-Hybrid besitzt sowohl Verbrennungsmotor, als auch eine Batterie. Anders als alle anderen Hybrid-Modelle wird der Plug-in-Hybrid – wie ein vollelektrisches Auto – über eine Ladestation aufgeladen. Die Kapazität der Batterie ist demnach deutlich höher ausgelegt als bei anderen Hybriden. Ein PHEV muss eine Distanz von mind. 40 km rein elektrisch fahren können.
Weitere Hybrid-Fahrzeuge
- Mikro-Hybrid: Dieser zeichnet sich aus durch eine Start-Stopp-Automatik sowie eine Energierückgewinnung beim Bremsen, die zum Laden des Starterakkus genutzt wird, jedoch nicht zum Antrieb. Die Batterie wird also nicht während der Fahrt aufgeladen.
- Mild-Hybrid: Der Verbrennungsmotor wird zusätzlich durch den Elektroantrieb unterstützt, vor allem beim Anfahren und auf kürzeren Strecken. Ein Mild Hybrid erzeugt mittels der so genannten Rekuperation eine deutlich höhere Energiemenge als ein Micro Hybrid. Diese wird durch einen Generator in Strom umgewandelt und in einer Batterie gespeichert.
- Voll-Hybrid: Das Fahrzeug ist in der Lage allein mit der Energie des Elektroantriebs bis ca. 50 km/h zu fahren, beispielsweise im Stadtverkehr mit seinem ständigen Stop-and-go. Die Reichweite hängt allerding vom persönlichen Fahrstil und vom jeweiligen Fahrzeugmodell ab. Beim „normalen“ Fahrbetrieb oder bei schneller Beschleunigung, springt der Verbrennungsmotor ein und unterstützt den Elektromotor.
Leichtkraftfahrzeuge (LEV = Light Electric Vehicle): Vierrädriges Fahrzeug mit Elektroantrieb und zwei Sitzen, dessen Bauart zwischen Elektrorad und einem Elektroauto liegt (Fahrzeugklasse L6e und L7e). Der Energiebedarf beträgt nur 1/5 gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Klasse L6e liegt bei max. 45 km/h und einem Hubraum bis max. 50 cbm. Für die Klasse L7e ist lediglich die Nutzleistung auf 15 kW begrenzt (bsp. Renault Twizy).
Kleinstfahrzeuge: Geeignet für Mikromobilität mit max. 20 km/h und max. 50 kg. Beispielsweise E-Scooter, E-Roller, Segways.
Auf diesen Seiten können Sie Elektroautos vergleichen und nach verschiedenen Kriterien filtern:
Öffentliches Laden in Deutschland und Karlsruhe
Wie gut ist die Ladeinfrastruktur in Deutschland und Karlsruhe ausgebaut?
Ladeinfrastruktur in Europa & Deutschland:
Ladeinfrastruktur speziell in Karlsruhe:
- Mobilitätsportal der Stadt Karlsruhe
- Antworten zu den häuftig gestellten Fragen hinsichtlich öffentlicher Ladeinfrastruktur in Karlsruhe hat die Stadt zusammengestellt.
- Rückfragen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur in Karlsruhe können direkt an emobilitaet@karlsruhe.de gestellt werden.
Welche Ladestecker-Typen gibt es?
Ladestecker Typen
- Typ2-Stecker: Normalladen mit Wechselstrom an allen privaten und öffentlichen Ladpunkten sowie im Fahrzeug (3-phasig AC max. 43 kW)
- CCS-Stecker (Combined Charging System): Schnellladen kombiniert Typ2-Stecker mit weiterem Gleichstrom-Stecker an den sog. DC-Schnellladepunkten ist europäischer Standard (5-phasig DC max. 350 kW)
- CHAdeMO-Stecker: Schnellladen v.a. bei asiatischen Fahrzeugmodellen (DC max. 200 kW)
- https://ladewunder.de/wp-content/uploads/2020/12/steckertypen-uebersicht-ladewunder.de_-2048x1475.webp
- Schuko-Stecker (Haushaltssteckdose): Laden möglich, aber nur für Notfälle zu empfehlen (Überlastung und keine separate Absicherung)
- CEE-Stecker (blau = Campingstecker / rot = Drehstromstecker): Laden möglich, aber ohne Steuerung in Abhängigkeit des Fahrzeug- und Akkuzustands
Mit welchen Apps finde ich die nächste freie Ladestation?
Planen Sie Ihre nächste Reise mit dem E-Auto und möchten sichergehen, dass genug Ladepunkte auf Ihrer Route verfügbar sind?
- Planen mit GoingElectric
Was kostet mich das Laden an öffentlichen Ladesäulen?
Ladesäulen können inzwischen sowohl vertraglich als auch ad-hoc genutzt werden.
- Ladekarte (RFID) oder Smartphone-Apps: zur Identifikation des Nutzenden, die mittlerweile in einem oder mehreren Roamingverbünden organisiert sind und für eine anbieterübergreifende Nutzungsmöglichkeit sorgen. Eine vorige Registrierung zur anschließenden Abrechnung beim Anbieter ist erforderlich.
- Ad-hoc-Laden: vertragsunabhängig, spontan und ohne Ladekarte / App möglich. Die Bezahlung läuft über gängige Zahlungsmittel (z.B. EC, Kreditkarte, Apple-Pay) und ist abhängig vom Anbieter, Ladeverfahren, -leistung und -zeit. Eine Registrierung ist nicht notwendig.
- Roaming: Roamingverbünde organisieren die Zugänge und Abrechnung von Ladevorgängen über die unterschiedlichen Systeme und Anbieter hinweg. Anbieter sind beispielsweise www.hubject.com und www.ladenetz.de
- Plug & Charge: Start und Ende des Ladevorgangs durch Anschließen und Trennen des Ladekabels (Standard bei Telsa)
Laden im Einfamilienhaus
Zu Hause an der eigenen Ladestation: Das Aufladen ist hier besonders einfach und bequem, da das Fahrzeug oft längere Zeit ungenutzt bleibt, beispielsweise über Nacht. Eine Wallbox mit geringerer Ladeleistung ist in der Regel völlig ausreichend.
Checkliste: Was muss ich bei der Installation einer Wallbox berücksichtigen?
Checkliste zur Installation einer Wallbox in der eigenen Garage oder auf dem eigenen Stellplatz:
- Erstberatung und Fördermöglichkeiten prüfen
- Eignung Stellplatz
Es ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit nicht gestattet ein Ladekabel über und unter öffentliche Verkehrsfläche (Gehweg o.ä.) zu verlegen. Das gilt auch für Verlegung mittels Kabelbrücken/-kanälen, Kränen etc. - Prüfung durch einen Elektroinstallateur
- Sind Leitungen und Sicherungen für dauerhaftes Laden geeignet.
- Hat Netzanschluss ausreichend Restkapazität fürs Laden eines E-Fahrzeugs (ggf. Verstärkung bei Mehrfamilienhäusern oder neuer Hausanschluss bei Einfamilienhäusern nötig)
- Elektriker meldet Verstärkung oder Neueinrichtung an Netzbetreiber.
4. Anmeldung beim Netzbetreiber
- Bis 12 kw ist eine Mitteilung ausreichend.
- Ab 12 kW ist eine Genehmigung nötig.
5. Rückmeldung des Netzbetreibers
- Ergebnis der Prüfung an den Elektroinstallateur.
- Angebot des Netzbetreibers über anfallende Kosten bei Verstärkung
6. Installation und Inbetriebnahmen
- Nach Anschlusszusage des Netzbetreibers kann der Elektroinstallateure die Lademöglichkeit installieren.
- Die Inbetriebnahmen wird an den Netzbetreiber gemeldet.
Einen übersichtlichen Leitfaden gibt es hier. Hier eine Checkliste für den Netzanschluss von Ladevorrichtungen.
Was kostet mich eine Wallbox?
Kosten Wallbox
Ja nachem wie "smart" bzw. kommunikationsfähig eine Wallbox sein soll, unterscheiden sich die Kosten zwischen rund 400€ - 1.400€
Weitere Info finden Sie auch im Wallbox-Test des ADAC:
Für die Gesamtkostenbetrachtung sind neben der Kosten für die Wallbox zudem eine Abschätzung der Installationskosten relevant. Diese variieren je nach individueller Gebäude- und Leitungssituation. Für eine erste eigene Abschätzung kann folgende Checkliste hilfreich sein:
Wie finde ich einen Fachbetrieb?
Für die Installation sollten Sie sich am besten mehrere Angebote von unterschiedlichen Fachbetrieben einholen, da sich Kosten bspw. je nach Produktangebot des Fachbetriebs unterscheiden können.
Fachbetriebssuche
Eine erste Anlaufstelle bietet hier die Suchmaschine Elektrohandwerk. Sie bietet einen Überblick zu den Innungsfachbetrieben in Ihrer Umgebung und erlaubt es bei der Filterfunktion direkt „E-Mobilitäts-Fachbetriebe“ auszuwählen sowie den Suchumkreis einzugrenzen.
Auch auf der Webseite der Handwerkskammer gibt es eine Übersicht über Solarteure im Raum Karlsruhe, die auch Wallbox-Installation anbieten.
Ebenso bietet der Stadtwerke Netzservice Karlsruhe eine Auflistung zu Strom-Installateuren in Karlsruhe.
Muss ich meine Wallbox versichern?
In der Regel bedarf es für eine Wallbox keine gesonderte Versicherung, da sie als Bestandteil des Gebäudes im Normalfall unter die Wohngebäudeversicherung fällt. Eine Übersicht über Versicherungen, die die Wallbox oder das E-Auto im Schadenfall berühren, finden Sie hier.
Wie kann ich mein E-Auto klimafreundlich betanken?
Eine Wallbox benötigt in der Regel einen Drehstromanschluss mit einer Spannung von 400 Volt. Dabei kann man dreiphasig laden. Bei einer Stromstärke von 16 Ampere lässt sich damit eine Ladeleistung von 11 kW erreichen. Eine entsprechende Absicherung mit 32 Ampere erlaubt die doppelte Ladeleistung von 22 kW.
Nur wenn das Fahrzeug möglichst klimaschonend getankt wird, ist das E-Auto umweltfreundlich unterwegs. Für die Stromversorgung der Wallbox gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ökostrom / Naturstrom
- Photovoltaik-Anlage
Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage
Infos, Onlinerechner und Checkliste "Sonne im Tank".
Laden in Mehrfamilienhäusern oder als WEG
Gemäß § 20 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG), haben Sie als Wohnungseigentümer*in einen Anspruch auf den Einbau einer eigenen Wallbox auf Ihrem Stellplatz.
Dabei lohnt es sich vorab Mitstreiter*innen innerhalb der WEG zu suchen, denn die WEG darf die Installation der Wallbox zwar nicht mehr verwehren, jedoch über die Umsetzung entscheiden. Durch gemeinsame Mitstreitende können so einerseits ggf. hohe Installationskosten direkt gemeinsam getragen werden. Andererseits fällt es gemeinsam leichter ein zukunftsfähiges Ladekonzept umzusetzen, das potenzielle Netzerweiterungskosten vermeidet und das es Parteien ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt eine Wallbox zu installieren.
Einen Leitfaden zum grundsätzlichen Vorgehen finden sie hier.
Müssen wir gesetzlich Ladeinfrastruktur bauen?
Mit in Kraft treten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz GEIG) seit 25. März 2021 gelten neue Vorgaben für Eigentümer und Bauherren für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur an Wohn- und Nichtwohngebäude zur Förderung der E-Mobilität
a) bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen,
b) bei Neubauten von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ebenso wie
c) bei größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden (Wohn- wie Nichtwohngebäuden) mit mehr als 10 Stellplätzen geschaffen.
Eine Übersicht findet sich hier.
Bekommen wir Förderungen?
Derzeit gibt es ausschließlich Förderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, nicht aber für Hauseigentümer*innen.
"Charge@BW"
Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?
- Gefördert wird die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg.
- Zuschuss bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 € je Ladepunkt
Wer ist förderberechtigt?
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
- Antragstellung bis spätestens 31.12.2025
Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg
Brauchen wir ein Lastmanagement-System?
Ein Lastmanagement unterstützt den Netzanschluss optimal auszulasten in dem es die Ladeleistung mehrere Ladepunkte regelt. Dies kann bspw. für WEGs hilfereich sein, um hohen Kosten durch reine Netzanschlusserweiterung zu vermeiden und dennoch eine Vielzahl/ allen Bewohnern einen Ladepunkten zu ermöglichen. Unterschieden werden kann unter statischem und dynamischen Lastmanagement.
Erste Informationen zum Thema Lastmanagement finden Sie hier.
Laden als Mieter*in
Mieter*innen haben (gemäß § 554 BGB) einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer eigenen Wallbox auf Ihrem Stellplatz. Mieter*innen können durch Anpassung des Mietrechts die Installation einer Wallbox auf eigene Kosten verlangen. Der Vermieter muss diese baulichen Änderungen dulden, soweit die baulichen Änderungen dem Vermieter zugemutet werden können.
Umstieg E-Lastenrad
Basisinformationen beim Kauf eines E-Cargobikes
Lastenrad testen
Lastenräder mit und ohne elektronische Unterstützung können Sie in der Stadt Karlsruhe kostenfrei leihen und ausprobieren.
Marktübersicht und Typen von Lastenrädern
Folgende gängige Lastenrad-Typen gibt es:
- Lieferbike: einspuriges Lastenrad, das für größere Zuladungen zugelassen, aber wie ein klassisches Fahrrad gebaut ist (in der Regel von Förderungen ausgeschlossen).
- Long John: einspuriges Lastenrad mit verlängertem Radstand und tiefer Ladefläche vorne, das in der Regel länger, aber nicht unbedingt breiter als ein klassisches Fahrrad ist. Die Lenkung erfolgt indirekt über einen Schubstange oder Seilzug.
- Trike / Dreirad: drei-/mehrspuriges Lastenrad mit tiefer Ladefläche vorne, das breiter als ein klassisches Fahrrad ist.
- Schwertransporter: Drei- oder vierspuriges Lastenrad für große Zuladung (bis zu Europaletten) hinten, das deutlich länger und breiter als klassische Fahrräder ist.
- Longtail: einspuriges Lastenrad mit verlängertem Radstand und Ladefläche hinten (kein verlängerter Gepäckträger), das länger aber nicht breiter als ein klassisches Fahrrad ist.
- Lastenanhänger: Anhänger mit elektronischer Antriebsunterstützung, das an klassische Fahrräder gekoppelt werden kann.
Long John- und Trike-Räder gibt es sowohl für den Kinder-/Personentransport, wie auch für den Transport von privaten wie gewerblichen Gütern.
Übersicht über verschiedene Modelle und Typen von Lastenrädern:
- https://www.vcd.org/artikel/fahren-transportieren/
- https://www.cargobike.jetzt/lastenrad-hersteller/
- https://www.adfc.de/artikel/lastenraeder
- https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/lastenrad/lastenrad/
Unterschiedliche Lenkmechanismen bei Dreirädern:
Spezifische Informationen für Unternehmen
Neben dem Laden zu Hause wird das Laden beim Arbeitgeber immer relevanter. Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Private Wallbox vom Arbeitgeber
Wenn Sie einen E-Dienstwagen von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen wird Ihnen gegebenenfalls auch die Bereitstellung einer Wallbox inkl. Installation von Ihrem Arbeitgeber angeboten, um Ihnen zu Hause laden zu ermöglichen.
Ihr Arbeitgeber hat drei Möglichkeiten Ihnen die Wallbox bereitzustellen
- Die Wallbox wird Ihnen kostenlos oder gegen einen kleinen Betrag verliehen.
- Die Wallbox wird Ihnen geschenkt.
- Die Wallbox wird geleast und dem Arbeitnehmer überlassen
Steuerliche Vor- und Nachteile finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.html
Die Abrechnung der Stromkosten für das Laden zu Hause von Firmenfahrzeuge kann abgerechnet werden über:
- Monatliche Pauschalen
- Genaue Stromkosten-Abrechnung
Welche Pauschalbeträge angesetzt werden und was notwendig ist für eine genaue Ladestrom-Abrechnung, wenn man den E-Dienstwagen zu Hause lädt, finden Sie hier:
https://wallbox-info.de/elektroauto-als-dienstwagen-steuer-stromkosten-abrechnung
Förderungen für Unternehmen
"BW-e-Pflegefahrzeuge" - Förderung vollelektrischer Kleinwagen für Pflege- und Sozialeinrichtungen in Baden-Württemberg
Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?
- Zuschuss bis zu 7.000 € beim Neukauf (Erstzulassung) von vollelektrischen Kleinwagen für die Pflege (Batterie und/oder Brennstoffzellen)
- Ausschließlicher Einsatz des Elektrofahrzeugs in der stationären oder ambulanten Pflege
- Einsatz und Zulassung des Elektrofahrzeugs in Baden-Württemberg (mind. 3 Jahre Zulassung in Baden-Württemberg)
- Pro Zuwendungsempfänger können in 3 Jahren max. 30 Fahrzeuge gefördert werden
- Die Fahrzeuglänge darf 4,1 Meter nicht überschreiten (Nachweis per Eigenerklärung)
Wer ist förderberechtigt?
- Zugelassene ambulante und stationäre Pflege- und Sozialeinrichtungen (nach § 72 SGB XI; Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen) in Baden-Württemberg
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
- Antragstellung bis spätestens 31.12.2025
Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite der L-Bank (https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-pflegefahrzeuge.html)
"BW-e-Nutzfahrzeuge" - Förderung vollelektrischer Nutzfahrzeuge
Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?
- Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
- Einsatz und Zulassung der Fahrzeuge überwiegend in Baden-Württemberg
- Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig
- Die Fördersumme ist gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob Sie zusätzlich von einer Bundesförderung profitieren oder nicht
- ohne Bundesförderung 4.000 € (N1), 30.000 € (N2) 60.000 € (N3)
- mit Bundeförderung 2.000 € (N1), 20.000 € (N2), 50.000 € (N3)
Wer ist förderberechtigt?
- Öffentliche Institutionen, Unternehmen
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
- Keine Fristen
Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-nutzfahrzeuge)
"Charge@BW"
Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?
- Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg
- Zuschuss bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 € je Ladepunkt
Wer ist förderberechtigt?
- Öffentliche Institutionen, Unternehmen, eingetragene Vereine, Genossenschaften
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
- Antragstellung bis spätestens 31.12.2025
Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/ladeinfrastrukturfoerderung-chargebw)
Steuerliche Aspekte für Unternehmer*innen
- Dienstwagen Aufladen im Betrieb und zu Hause: https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.html#:~:text=Ab%202021%20(bis%20Ende%202030,bis%202020%3A%2010%20Euro)
- Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen: https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-neue-massnahmen-zur-foerderung-der-elektromobilitaet_78_490496.html
- Elektro-Dienstwagen in der Entgeltabrechnung: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-in-der-entgeltabrechnung-424-25-ansatz-bei-reinem-elektrofahrzeug_idesk_PI42323_HI13547101.html
- Sachbezüge - Tanken beim Arbeitgeber: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/sachbezuege-abc-tanken-beim-arbeitgeber_idesk_PI20354_HI7024973.html
Fahrrad-Leasing vs. Dienstrad
Neben dem Kauf eines Elektrofahrrads ist ggf. eine Finanzierung über Ihren Fahrradhändler möglich oder ein Fahrradleasing über Ihren Arbeitgeber*in, sofern dieser Bikeleasing anbietet. Ein Anspruch besteht nicht. Ob Leasing sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab.
Folgende Varianten gibt es:
- Kauf eines Dienstrads durch Arbeitgeber*in und für den Mitarbeitenden kostenfreie Überlassung auch für private Zwecke
- Leasing mit Übernahme der kompletten Leasingrate durch Arbeitgeber*in
- Leasing mit Übernahme der kompletten Leasingrate durch Arbeitnehmer*in
Ablauf Leasing
- Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber*in und Leasinganbieter schließen (Zahlungsabwicklung, Versicherung, Service, Datenschutz, Leasingbedingungen)
- Arbeitgeber*in erhält Firmen-ID zur Weitergabe an die Arbeitnehmer*innen
- Digitale Abwicklung der Jobrad-Anfragen/Angebote
- Arbeitnehmer*in sucht sich beim Händler*in ein Fahrrad aus
- Händler*in erstellt mit Firmen-ID ein Angebot übers Portal
- Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in nehmen das Angebot an
- Händler*in erhält die Freigabe
- Übergabe des Fahrrads durch Händler*in an den Arbeitnehmer*in
- Abrechnung über Leasinganbieter
Informationen und Leasing-Rechner finden Sie u.a. bei folgenden Anbieter von Diensträdern:
- https://www.jobrad.org/
- https://www.businessbike.de/de/
- https://www.bikeleasing.de/
- https://www.eurorad.de/
- https://www.mein-dienstrad.de/
- https://company-bike.com/
Für öffentliche Arbeitgeber in Baden-Württemberg gelten besondere Bedingungen. Fahrradleasing ist in diesem Fall nur über https://www.jobrad.org/jobrad-oeffentlicher-dienst.html möglich.
Sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer gilt es einiges zu beachten:
Flottes Gewerbe in Karlsruhe
Übersicht an Händlern und Herstellern für gewerbliche Lastenräder in Karlsruhe finden Sie hier: www.cargobike.jetzt/flottes-gewerbe/karlsruhe/
Wallboxbereitstellung durch Arbeitgeber
Wenn Sie einen E-Dienstwagen von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen wird Ihnen gegebenenfalls auch die Bereitstellung einer Wallbox inkl. Installation von Ihrem Arbeitgeber angeboten, um Ihnen zu Hause laden zu ermöglichen.
Ihr Arbeitgeber hat drei Möglichkeiten Ihnen die Wallbox bereitzustellen
- Die Wallbox wird Ihnen kostenlos oder gegen einen kleinen Betrag verliehen.
- Die Wallbox wird Ihnen geschenkt.
- Die Wallbox wird geleast und dem Arbeitnehmer überlassen
Steuerliche Vor- und Nachteile finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.html
Die Abrechnung der Stromkosten für das Laden zu Hause von Firmenfahrzeuge kann abgerechnet werden über:
- Monatliche Pauschalen
- Genaue Stromkosten-Abrechnung
Welche Pauschalbeträge angesetzt werden und was notwendig ist für eine genaue Ladestrom-Abrechnung, wenn man den E-Dienstwagen zu Hause lädt, finden Sie hier:
Beratungsangebote der KEK
Weitere kostenfreie Beratungstermine mit den Kollegen und Kolleginnen der KEK können Sie online oder telefonisch unter 0721 480 88 250 vereinbaren. Es werden ständig neue Termine frei geschaltet.
Veranstaltungen der KEK
Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur bietet regelmäßig Veranstaltungen zu den Themen Heizen, energetische Sanierung und Energiesparen an. Hierbei können Sie Ihre Fragen direkt an die Referent*innen stellen. Zum Veranstaltungskalender.